Pflegeversicherung

Guten Morgen !

können die Beiträge zur Pflegeversicherung komplett (gesamter Jahresbeitrag) oder nur anteilig bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden ?

Grüße
Andre

die können in voller Höhe angesetzt werden allerdings gibt es zwei Einschränkungen:

  1. nicht abziehbar sind die Arbeitgeberanteile
  2. die Beiträge zur PV können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, der Abzug ist aber beitragsmässig begrenzt, ist man bereits im Höchstbetrag (z.b. durch AN-Anteil zur SV) dann wirkt sich die PV nicht mehr aus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

achso noch ganz vergessen:

für Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung gibts einen zusätzlicher Höchstbetrag von 184 Euro für Steuerpflichtige, die nach dem 31. Dezember 1957 geboren sind.