Pflegeversicherung

Hallo,

warum wird bei der Pflegeversicherung, vorhandenes Vermögen nicht berücksichtigt?

„Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung mit Teilkaskocharakter, bei der die notwendige Solidarität und notwendige Eigenverantwortung in eine sozialpolitisch vernünftige Balance gebracht sind. In der Pflegeversicherung gibt es keine Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit; das heißt, die Leistungen werden einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt.

Quelle:
http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.916820/Di…

Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosenversicherung, wird das vorhandene Vermögen doch auch einbezogen.

Gruß
karin

P.S. Die Zahlung von Kindergeld, erfolgt ebenfalls einkommensunabhängig.

Gruß
karin

Hallo Karin!

Bei Inanspruchnahme von :Leistungen der
Arbeitslosenversicherung, :wird das vorhandene Vermögen :doch auch einbezogen.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Tritt der Versicherungsfall (=Arbeitslosigkeit) ein, erfolgt die Zahlung des Arbeitslosengelds unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Versicherten.

Das gilt übrigens auch für die Altersrente.

Die Zahlung von Kindergeld, :erfolgt ebenfalls
einkommensunabhängig.

Kindergeld ist keine Versicherungsleistung.

Gruß
Wolfgang

Hallo, Wolfgang

Bei Inanspruchnahme von :Leistungen der
Arbeitslosenversicherung, :wird das vorhandene Vermögen :doch auch einbezogen.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Tritt der
Versicherungsfall (=Arbeitslosigkeit) ein, erfolgt die Zahlung
des Arbeitslosengelds unabhängig von den
Vermögensverhältnissen des Versicherten.

du meinst das Arbeitslosengeld 1?

Das gilt übrigens auch für die Altersrente.

Ja.

Die Zahlung von Kindergeld, :erfolgt ebenfalls
einkommensunabhängig.

Kindergeld ist keine Versicherungsleistung.

Gibt es Gründe, warum bei der Inanspruchnahme von Kindergeld, weder Vermögen noch Einkommen angerechnet wird?

Welche Gründe gibt es, warum bei Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen und Vermögen nicht berücksichtigt wird?

Gruß
karin

Hallo Karin!

Welche Gründe gibt es, warum bei Inanspruchnahme von
Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen und Vermögen
nicht berücksichtigt wird?

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind - wie es der Name vermuten läßt - Versicherungsleistungen. Dafür hat der Versicherte Beiträge bezahlt und daraus ergibt sich, daß jeder bei Eintreten des Versicherungsfalls Anrecht auf die Versicherungsleistung hat.

Gruß
Wolfgang

Hallo, Wolfgang

Welche Gründe gibt es, warum bei Inanspruchnahme von
Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen und Vermögen
nicht berücksichtigt wird?

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind - wie es der Name
vermuten läßt - Versicherungsleistungen. Dafür hat der
Versicherte Beiträge bezahlt und daraus ergibt sich, daß jeder
bei Eintreten des Versicherungsfalls Anrecht auf die
Versicherungsleistung hat.

dazu:

"Waren die maßgeblichen Politiker von damals dann einfach taub und blind vor lauter Gutmenschentum? Keineswegs. Der Drang, eine Pflegeversicherung einzuführen, war nicht vorrangig sozial – sondern in erster Linie fiskal- und interessenpolitisch motiviert: Die neue Versicherung sollte helfen, den Kommunen Sozialhilfe für Pflegebedürftige in Milliardenhöhe zu ersparen, ohne jedoch die Einnahmen der Alten- und Pflegeheime zu senken, die mehrheitlich den mächtigen Wohlfahrtsverbänden gehören. Kein leichtes Unterfangen: Immerhin 16 Milliarden Mark bekamen die Heimbetreiber jährlich von den Sozialhilfeträgern überwiesen.

Für dieses Problem gab es nur eine Lösung: eine Pflegeversicherung im Umlageverfahren. Nur die konnte sofort die Kommunen entlasten und trotzdem den Heimen ihre Einnahmen garantieren. Nebenbei bot eine so finanzierte Versicherung die Möglichkeit, wohlhabenderen älteren Bürgern ein schönes Wahlgeschenk zu machen. Wer pflegebedürftig war oder wurde, bekam nun – ohne je einen Pfennig eingezahlt zu haben – erstmals Zuschüsse zu seinen Pflegekosten, die er bis dahin allein tragen musste.

Quelle:
http://www.zeit.de/2003/38/Argument_38

Gruß
karin

Moin karin,

dieses „Argument“ ist natürlich keins.

Es gab bei Einführung der Pflegeversicherung zwei wesentliche Ziele, das eine war, häusliche Pflege aufzuwerten. Pflege von Angehörigen war (und ist) im Wesentlichen Frauenarbeit. Viele Frauen sind durch ihre Leistung in der familiären Pflege nicht in der lage, einen Berufstätigkeit nachzugehen. Dies hat nicht nur Einfluss auf ihr Einkommen, sondern z.B. auch auf spätere Rentenbezüge. Als Folge hat die häusliche Pflege immer weiter abgenommen. Pflege in Pflegeeinrichtungen ist aber teuer und wenn diese privat nicht bezahlt werden kann, dann musste der Staat einspringen. Es gab also ein gesellschaftliches Interesse, durch Bilden von finanziellen Anreizen, häusliche Pflege zu fördern. Dieses sollte natürlich sofort greifen, und nicht nach einer Anwartschaft von x Jahren, wenn erstmal alle eingezahlt hatten.

Der zweite Punkt war, dass ein Privatmensch (wenn er nicht gerade Krösus war) durch gerade langjährige Pflege in Pflegeeinrichtungen ziemlich schnell finanziell ruiniert war. Also musste auch hier der Staat eh wieder leisten.

Dass der Grund für die Abkopplung vom Einkommen auf der Art als „Versicherungsleistung“ beruht (ALG I Empfänger erhalten ja auch dann Leistungen, wenn sie eine Millionen auf dem Konto haben), wie Wolfgang ausführte, ist nur ein Punkt. Der wesentlich wichtigere Punkt ist, dass die Leistung ja nicht für den Pflegebedürftigen und dessen Lebensunterhalt bestimmt ist, sondern für den Pflegenden , sei dies der Angehörige oder der Pflegedienst. Da der Pflegebedarf vorher genau festgestellt wird, fallen diese Pflegeleistungen auch tatsächlich an und glaub mir, so prall sind die nicht, dass der Pflegebedürftige dadurch noch großartig seinen Lebensstandard verbessern kann.

Sicher gäbe es den ein oder anderen Wohlhabenden, der in der Lage wäre, diese Pflegeleistungen auch aus eigener Tasche zu bezahlen, aber dies mag auch für bestimmte Leistungen der Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung etc. zutreffen. Trotzdem bezahlen „Reiche“ hier keine höheren Beiträge (was bei der Pflegeversicherung z.B. durchaus der Fall ist) und erhalten im Versicherungsfall die gleichen Leistungen.

Wenn du also auf den Punkt „Gerechtigkeit“ anspielen willst, dann solltest du nicht fragen, warum Wohlhabende überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, sondern eher, warum sie im Pflegefall auch nicht mehr bekommen als andere, obwohl sie vorher im Fall von einkommensabhängigen Beiträgen viel mehr eingezahlt haben :smile:

Gruß
Marion

Hallo,

Der zweite Punkt war, dass ein Privatmensch (wenn er nicht
gerade Krösus war) durch gerade langjährige Pflege in
Pflegeeinrichtungen ziemlich schnell finanziell ruiniert war.
Also musste auch hier der Staat eh wieder leisten.

Daher wurde die Pflegeversicherung in der damaligen Diskussion zu Recht aus „Erbschutzversicherung“ bezeichnet.

Nach altem Recht, musste der Pflegebedürftige die Pflege selbst zahlen, wenn Vermögen oder Einkommen vorhanden waren. Dieses Vermögen wird nun geschützt und steht den Erben ungeschmälert zur Verfügung.

Reichte Einkommen und vermögen nicht, zahlte früher die Sozialhilfe heute die Pflegeversicherung. Für die Betroffenen änderte sich nichts. Nur die Gemeinden wurden entlastet.

Hallo, Pendragon

Es gab bei Einführung der Pflegeversicherung zwei wesentliche
Ziele, das eine war, häusliche Pflege aufzuwerten. Pflege von
Angehörigen war (und ist) im Wesentlichen Frauenarbeit. Viele
Frauen sind durch ihre Leistung in der familiären Pflege nicht
in der lage, einen Berufstätigkeit nachzugehen. Dies hat nicht
nur Einfluss auf ihr Einkommen, sondern z.B. auch auf spätere
Rentenbezüge. Als Folge hat die häusliche Pflege immer weiter
abgenommen. Pflege in Pflegeeinrichtungen ist aber teuer und
wenn diese privat nicht bezahlt werden kann, dann musste der
Staat einspringen. Es gab also ein gesellschaftliches
Interesse, durch Bilden von finanziellen Anreizen, häusliche
Pflege zu fördern. Dieses sollte natürlich sofort greifen, und
nicht nach einer Anwartschaft von x Jahren, wenn erstmal alle
eingezahlt hatten.

Dazu:
„Rückgriff auf Frau und Familie“
http://www.akweb.de/ak_s/ak418/03.htm

Der zweite Punkt war, dass ein Privatmensch (wenn er nicht
gerade Krösus war) durch gerade langjährige Pflege in
Pflegeeinrichtungen ziemlich schnell finanziell ruiniert war.
Also musste auch hier der Staat eh wieder leisten.

Karsten hat ja schon von der Pflegeversicherung als Erbenschutz geschrieben.

Die Wirtschaft sieht dazu noch eine Belastung des Arbeitsmarktes:
http://www.vbw-bayern.de/agv/data/media/_stories/459…

Der
wesentlich wichtigere Punkt ist, dass die Leistung ja nicht
für den Pflegebedürftigen und dessen Lebensunterhalt bestimmt
ist, sondern für den Pflegenden , sei dies der
Angehörige oder der Pflegedienst.

Der dabei schlecht wegkommt - siehe:
„Gnadenlose Konkurrenz auf dem Pflegemarkt“
http://www.akweb.de/ak_s/ak418/03.htm

Da der Pflegebedarf vorher
genau festgestellt wird, fallen diese Pflegeleistungen auch
tatsächlich an und glaub mir, so prall sind die nicht, dass
der Pflegebedürftige dadurch noch großartig seinen
Lebensstandard verbessern kann.

Wem sagst du das?

Sicher gäbe es den ein oder anderen Wohlhabenden, der in der
Lage wäre, diese Pflegeleistungen auch aus eigener Tasche zu
bezahlen, aber dies mag auch für bestimmte Leistungen der
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung etc. zutreffen.
Trotzdem bezahlen „Reiche“ hier keine höheren Beiträge (was
bei der Pflegeversicherung z.B. durchaus der Fall ist) und
erhalten im Versicherungsfall die gleichen Leistungen.

Es gibt eine soziale- und eine private Pflegeversicherung, wobei die Beitragszahlungen der privaten Pflegeversicherung sogar noch gesenkt werden konnten (PDF-Datei):
http://www.social-science-gesis.de/Information/soFid…

Wenn du also auf den Punkt „Gerechtigkeit“ anspielen willst,
dann solltest du nicht fragen, warum Wohlhabende überhaupt
Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, sondern eher,
warum sie im Pflegefall auch nicht mehr bekommen als andere,
obwohl sie vorher im Fall von einkommensabhängigen Beiträgen
viel mehr eingezahlt haben :smile:

Sind die Beiträge einkommensabhängig?

"Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Deren Mindestleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben; die Beiträge sind einkommensunabhängig und steigen mit dem Eintrittsalter; im Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder (nicht aber Ehepartner) ohne eigenes Einkommen hier kostenfrei mitversichert. Nach den ersten fünf Versicherungsjahren, in denen auch Risikozuschläge erhoben werden dürfen, darf der Beitrag nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Quelle:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/0903.html

Gruß
karin

Hallo,

Daher wurde die Pflegeversicherung in der damaligen Diskussion
zu Recht aus „Erbschutzversicherung“ bezeichnet.

Nach altem Recht, musste der Pflegebedürftige die Pflege
selbst zahlen, wenn Vermögen oder Einkommen vorhanden waren.
Dieses Vermögen wird nun geschützt und steht den Erben
ungeschmälert zur Verfügung.

Die Pflegeversicherung zahlt derzeit für Pflegestufe 1 € 384.-,
Stufe 2 € 921.- monatl. und in der Pflegestufe 3 max. € 1432.-

30% der Erstantragsteller bekommen keine Pflegestufe (also auch keine Leistungen)
Nur 4,3 % bekommen überhaupt Pflegestufe 3 (z.B.Komapatienten).

(Quelle: MDS Pflegebericht 2003)

Eine 24 Std. Pflege kostet bei einem Pflegedienst derzeit ab ca.
€ 28.000 monatl. aufwärts.
Etwas günstiger ist eine Pflege im Heim,wo sich die Kosten auf mindestens ca. 3800.- € monatl. belaufen (sehr einfache Ausstattung).
Da die Pflegeversicherung in der Regel nur einen Buchteil der tatsächlich anfallenden Kosten trägt,muß der Rest aus eigener Tasche oder von den Angehörigen übernommen werden.

Reichte Einkommen und vermögen nicht, zahlte früher die
Sozialhilfe heute die Pflegeversicherung. Für die Betroffenen
änderte sich nichts. Nur die Gemeinden wurden entlastet.

Stimmt auch nicht.
Auch hier trägt die Pflegeversicherung o.g. Sätze.
Der Rest wird in diesen Fällen nach wie vor vom Sozialamt bezahlt.

Gruß Ango

Hallo,

30% der Erstantragsteller bekommen keine Pflegestufe (also
auch keine Leistungen)
Nur 4,3 % bekommen überhaupt Pflegestufe 3
Da die Pflegeversicherung in der Regel nur einen Buchteil der
tatsächlich anfallenden Kosten trägt,muß der Rest aus eigener
Tasche oder von den Angehörigen übernommen werden.
Stimmt auch nicht.
Auch hier trägt die Pflegeversicherung o.g. Sätze.
Der Rest wird in diesen Fällen nach wie vor vom Sozialamt
bezahlt.

Stimmt. Die Pflegeversicherung ist nur eine Teil-Erbschaftsschutzversicherung.

Hallo,

Stimmt. Die Pflegeversicherung ist nur eine
Teil-Erbschaftsschutzversicherung.

Da hier offenbar mancheiner mit dem Wort „Versicherungsleistung“ Schwierigkeiten hat,hier eine kleine Einführung ins Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung

Alaaf Ango