Pflegeversicherung Beihilfe

Hallo,
wenn fuer eine pflegebeduerftige Person ein Pflegeantrag (Erstantrag) gestellt wird, kommt die Frage zu Beihilfe und oeffentlicher Arbeitgeber.

Wenn jemand neben eigener Rente eine kleine Rente aus der kirchlichen Zusatzversorgung bezieht, weil frueher einige Jahre in einer kirchlichen Einrichtung gearbeitet wurde und freiwillige Renten-Zusatzversicherung bezahlt wurde,
-ist dies im Antrag auf Pflegeversicherung anzugeben, und
-welche Auswirkung hat es?
Gruss Helmut

Hallo Helmut,
für beihilfeberechtigte, pflegebedürftige Personen werden Leistungen
grundsätzlich (Ausnahme aktive Bedienstete) im Verhältnis 30/70 Pflegekasse/Beihilfe gezahlt. Daher die Frage nach Beihilfe, öffentlicher Arbeitgeber. Beihilfeberechtigt im Falle Pflege sind nur
Beamte, Pensionäre sowie unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige des Beihilfeberechtigten. Eine (frühere) Tätigkeit als Angestellte®
im öffentlichen oder kirchlichen Dienst löst keine Beihilfeberechtigung für den Fall Pflege aus.

Gruss Helmut

Gruß Joerg Koenig