Pflegeversicherung Entlastungsbeitrag

Guten Tag.Wer kann weiterhelfen. Ich habe Pflegestufe 3 und möchte eine Gartenarbeit ausführen lassen.und über Entlastungsbetrag in höhe von 125€ mit der Pflegeversicherung durchführen lassen. Es geht aber nur wenn die Firma nach Landesrecht abrechnen kann.Aber ich finde keine Firma.Meine Pflegeversicherung gibt mir auch keine Adressen.Wer kann helfen. Alles Gute bleiben sie gesund.

Hallo,
ich nehme mal an, dass die Pflegekasse deshalb keine Adressen geben kann, weil wahrscheinlich Gartenarbeit nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. In meinen Unterlagen und auch im Internet ist immer von der Haushaltsführung die Rede, nie aber von Gartenarbeit und ich muss auch sagen, dass ich in der Fallbearbeitung und Entscheidung noch nie mit dieser Frage (Gartenarbeit) konfrontiert wurde. Hat denn die Pflegekasse zumindest signalisiert, dass diese „Gartenarbeit“ dem Grunde nach bezuschusst werden kann ?.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ich könnte mir nur vorstellen, dass das im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden könnte. Dann müsste aber sowohl die Nachbarschaftshilfe mit der Pflegekasse abrechnen können UND der Helfer muss die Alltagsbegleiter-Schulung mitgemacht haben. Vermutlich dünn gesät, diese Angebote.

Viel Erfolg
Karin

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von

  1. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  2. Leitungen der Kurzzeitpflege,
  3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 SGB XI,
  4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung des Alltag.

Was du auch hier nachlesen kannst:

Ratgeber Pflege (bundesgesundheitsministerium.de)

Nein - Gartenarbeit kann nicht abgerechnet werden