Hallo
ich war mir länger unschlüssig ob das nun ins Rechtsbrett oder hier her muss… falls ich hier falsch bin - bitte verschieben.
Der Mann einer älteren Dame (beide Renter - nennen wir die Dame mal D) verstirbt (ob nun Krankheit oder nicht keine Ahnung ob das ein Unterschied das macht).
D bekommt nun Wittenrente + ihre eigene. Nun würde die Dame verwundert fesstellen dass sie für ihren verstorbenen Ehemann noch die Pflegeversicherung zahlen muss.
Sie ruft bei der Versicherung an und wird mit „das ist halt so“ abgewimmelt.
Mich würde jetzt die Rechtsgrundlage dafür interessieren. Warum muss man für eine Person die nie wieder pflegebedürftig sein KANN Geld zahlen?
Wenn überhaupt Geld gezahlt wird, dann müsste es doch eigentlich umgekehrt sein weil das Grab wird ja gepflegt?!
Anscheinend hat das so seine Richtigkeit (auch laut Gericht) aber ich sehe anscheinend den Sinn darin nicht
Ich hoffe irgendwer kann mir erklären warum man für einen toten Menschen die Pflegeversicherung weiter bezahlen muss…
Grüße