ich war mir länger unschlüssig ob das nun ins Rechtsbrett oder hier her muss… falls ich hier falsch bin - bitte verschieben.
Der Mann einer älteren Dame (beide Renter - nennen wir die Dame mal D) verstirbt (ob nun Krankheit oder nicht keine Ahnung ob das ein Unterschied das macht).
D bekommt nun Wittenrente + ihre eigene. Nun würde die Dame verwundert fesstellen dass sie für ihren verstorbenen Ehemann noch die Pflegeversicherung zahlen muss.
Sie ruft bei der Versicherung an und wird mit „das ist halt so“ abgewimmelt.
Mich würde jetzt die Rechtsgrundlage dafür interessieren. Warum muss man für eine Person die nie wieder pflegebedürftig sein KANN Geld zahlen?
Wenn überhaupt Geld gezahlt wird, dann müsste es doch eigentlich umgekehrt sein weil das Grab wird ja gepflegt?!
Anscheinend hat das so seine Richtigkeit (auch laut Gericht) aber ich sehe anscheinend den Sinn darin nicht
Ich hoffe irgendwer kann mir erklären warum man für einen toten Menschen die Pflegeversicherung weiter bezahlen muss…
D bekommt nun Wittenrente + ihre eigene. Nun würde die Dame
verwundert fesstellen dass sie für ihren verstorbenen Ehemann
noch die Pflegeversicherung zahlen muss.
Das ist natürlich falsch.
Sie ruft bei der Versicherung an und wird mit „das ist halt so“ abgewimmelt.
Mit welcher Versicherung hat sie gesprochen ?
Warum muss man für eine Person die nie wieder pflegebedürftig sein KANN Geld zahlen?
D bekommt nun Wittenrente + ihre eigene. Nun würde die Dame verwundert fesstellen dass sie für ihren verstorbenen Ehemann noch die Pflegeversicherung zahlen muss. Sie ruft bei der Versicherung an und wird mit „das ist halt so“ abgewimmelt.
Die Versicherung hat eine völlig korrekte Auskunft gegeben.
Mich würde jetzt die Rechtsgrundlage dafür interessieren. Warum muss man für eine Person die nie wieder pflegebedürftig sein KANN Geld zahlen?
Ganz einfach: Die Witwenrente ist eine Einkommensart, für welche Beiträge für die (gesetzliche) Pflegeversicherung fällig werden.
Extratipp von mir: Eventuell kann die betroffene Person die Witwenrente ausschlagen. Dann sind natürlich darauf auch keine Pflegeversicherungs- Beiträge mehr fällig.
Hallo,
ich habe das auch so verstanden, dass die Frage den Beitragsabzug aus der Witwenrente betrifft und da ist es vollkommen richtig, dass dafür auch Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen. Die Witwenrente bezieht sich zwar auf den verstorbenen Ehegatten, ist aber letztendlich eine eigene Rente der Witwe.
Gruss
Czauderna