Schönen guten Tag zusammen,
welche rechtliche Grundlage hat man, zuviel gezahlte Pflegeversicherung (gesetzl.) zurück zu bekommen? Sprich, jemandem wurde der Kinderlosenzuschlag abgezogen, der aber Kinder hat.
Hat der AG eine Pflicht bei Neueinstellung, den Kinderstatus korrekt zu erfragen, um die Eingruppierung vorzunehmen?
Gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (4 Jahre) des Sozialgesetz-buches auch in solch einem Fall?
Vielen Dank schon mal
Tina und Tom