Hallo euch allen,
nehmen wir mal an, jemand bekommt kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, weil nicht Pflegestufe I - in dem entsprechenden Schreiben wird auf die Hilfe zur Pflege hingewiesen. Person bekommt Grundsicherung. Könnte diese Person nun Hilfe zur Pflege beantragen? Beim googeln habe ich dies gefunden:
Berechtigter Personenkreis (Hilfe zur Pflege): Personen, die zwar Mitglied der Pflegeversicherung sind, jedoch nicht wenigstens der Pflegestufe I zuzuordnen sind, weil der Zeitaufwand der notwendigen Hilfeverrichtungen unterhalb der Vorgaben SGB XI liegt.
und (in der gleichen Abhandlung):
Pflegegeld der Hilfe zur Pflege - bei einfacher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 0) besteht kein Anspruch auf Pflegegeld der Hilfe zur Pflege. Die Kriterien für die Einstufung hat der Gesetzgeber aus SGB XI übernommen.
Das ist doch ein Widerspruch oder nicht?
Viele Grüße
Yvonne