Mal angenommen, man ist viele Jahre in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert und wohnt halb in Deutschland, halb im EU-Ausland.
Man wird während des Aufenthalts im EU-Ausland pflegebedüftig und möchte fürs erste im EU-Ausland bleiben.
Wäre dann die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für die Pflege (egal ob in einem Heim oder zuhause) zu übernehmen, wie sie es bei einem Pflegefall mit Aufenthalt in Deutschland tun würde? In SGB 11 scheint dies nicht ausreichend geregelt.
Hauptwohnsitz wäre Deutschland, die Beiträge für die Kranken- und Plegeversicherung würden weiterhiin bezahlt werden.
Ich würde mich freuen, wenn viele Antworten eingehen und danke schon mal im Voraus für alle Bemühungen.