Pflegeversicherung - Kostenübernahme im EU-Ausland

Mal angenommen, man ist viele Jahre in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert und wohnt halb in Deutschland, halb im EU-Ausland.

Man wird während des Aufenthalts im EU-Ausland pflegebedüftig und möchte fürs erste im EU-Ausland bleiben.

Wäre dann die Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für die Pflege (egal ob in einem Heim oder zuhause) zu übernehmen, wie sie es bei einem Pflegefall mit Aufenthalt in Deutschland tun würde? In SGB 11 scheint dies nicht ausreichend geregelt.

Hauptwohnsitz wäre Deutschland, die Beiträge für die Kranken- und Plegeversicherung würden weiterhiin bezahlt werden.

Ich würde mich freuen, wenn viele Antworten eingehen und danke schon mal im Voraus für alle Bemühungen.

Hallo,
wo besteht den die Versicherung - wirklich in einer PKV-Kasse oder in einer GKV-Kasse ?
Das wäre für die Beantwortung wichtig zu wissen.
Gruß
Czauderna

Hallo Guenter,
es besteht seit 1985 eine private Kranken- und Pflegeversicherung (keine Kasse)in Deutschland. Reicht die Aussage? Viele Grüsse

Hallo,
für die PKV kann ich nix sagen, da muesste deren Experten hier ran.
Für die GKV gilt, ja, das geht, allerdings nur als Sachleistung, nicht als Geldleistung, aber das nützt dich nix.
Gruß
Czauderna

Ja, das hast du Recht, GKV nützt mir nichts.
Ich suche den oder die Experten für die PKV schon seit einigen Monaten. Hier kann bisher keine/keiner verbindlich Auskunft geben.
Aber vielleicht liest doch noch ein Experte meine Frage.
Vielen Dank mal und viele Grüsse

Ich suche den oder die Experten für die PKV schon seit einigen
Monaten. Hier kann bisher keine/keiner verbindlich Auskunft
geben.

Du musst eigentlich nur den Typen fragen, der dir die Versicherung verkauft hat, der bekommt dafür auch Geld! :wink:
Kann mir nicht vorstellen, dass derjenige das nicht weiß.

Lieber Granini, die Versicherung hat mir niemand verkauft, denn seit 1995 ist es auch bei PKV gesetzl. vorgeschrieben, einen Teil für die Pflegeversicherung zu berechnen.
Es kann mir weder die Versicherungs selbst, eine grosse namhafte deutsche Versicherung, noch der Vertreter/Berater hierzu verbindlich Auskunft geben.
Ich suche nach wie vor irgendwo eine EU-Bestimmung, in der dies definitiv geregelt ist.
Hat noch jemand einen Rat?

Hallo Alizira,
ich verstehe deine Antwort nicht ganz, was hat der Verkäufer mit der Pflegeversicherung zu tun, aber ist ja auch egal.
Ohne zu wissen, bei welcher Versicherung du bist und welchen Tarif du hast kann dir hier wohl auch keiner helfen.
Es kann übrigens nicht sein, dass weder der Vertreter noch die Versicherung dir das beantworten kann. Irgendjemand weiß das, und wenn dein Vertreter sich darum nicht kümmert musst du eben selbständig die Versicherung nerven bis die dir die Auskunft geben.

Viel Erfolg
Granini

Hallo,
zunächst ein Hinweis auf folgende Seite:
http://www.compass-pflegeberatung.de/
Es gilt, das die Private Pflegepflichtversicherung Leistungen im Umfange des Pflegegeldes (225 bis 685 EUR/Monat, je nach Pflegsetufe) übernimmt. Diese Sätze würden (maximal) auch bei stationärer Pflege gezahlt! Ist die Person beihilfeberechtigt, so können auch Leistungen für ambulante Pflege durch anerkannte Pflegedienste gewährt werden.
Ist nach dem Recht des Aufenthaltslandes ein Anspruch auf Pflegeleistungen gegeben, so werden diese Ansprüche evtl. gegengerechnet.
Ich empfehle Kontaktaufnahme mit der kostenlosen Hotline von compass.
Gruß Joerg Koenig

Dankeschön Jörg, das ist der erste „handfeste“ Hinweis, den ich auf meine Frage, die ich in diversen Foren eingestellt hatte, erhielt.
Da ich derzeit im Ausland bin, funktioniert leider die gebührenfreie Nummer nicht. Ich habe Compass eine Mail geschrieben und werde, falls keine Antwort kommt, in Köln anrufen.
Das Recht des Aufenthaltlandes (hier Spanien) gewährt eine Pflegeleistung. Diese Leistungen sind sehr gering, da die Pflege meist innerhalb der Familie erfolgt. Auch ist ja die Krankenversicherung in Spanien einheitlich, die Einheitskosten (bei gewerblich Tätigen) sehr gering, entsprechend ja dann auch die Leistungen als reine Grundversorgung.
Hat man jedoch über viele Jahre (und tut dies weiterhin) an eine deutsche private KV und PV bezahlt, möchte man halt schon die zugesagten Leistungen nicht nur in DE, sondern auch im Ausland erhalten.
Sobald ich konkret von der Compass höre, werde ich dies ins Forum stellen.
Schöne Zeit und viele Grüsse

Hallo,

vielleicht helfen die folgenden Links:
http://www.dkv.com/hilfesystem_haeufige_fragen_faq_l…

http://www.thema-altenpflege.de/gesetze/pflvg.htm#§2…

http://www.vdek.com/versicherte/Pflegeversicherung/P…

Das Gesetz und auch die Internetseite eines PKV-Unternehmens verweist auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Im 3. Link sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalt sehr genau beschrieben.

Ich hoffe, es ist das Richtige dabei.

RHW