Pflegeversicherung, Lebensmittelversorgung

Hallo,

wenn angenommen jemand alleinstehend ohne Angehörige und bettlägerig ist. Es gibt Unterstützung von der Pflegeversicherung hinsichtlich Körperpflege und Reinigung Unterkunft. Aber natürlich braucht so jemand auch was zum Essen und Trinken. Wie sieht das eigentlich in dieser Hinsicht aus? Wer wäre hierfür zuständig (Pflegeversicherung?)? Es muss ja nicht mal Essen auf Rädern sein, sondern dass vielleicht jemand einfach einkaufen geht und Essen macht.

Ich nehme auch an, dass die Genehmigung einer entsprechenden Hilfe auch davon abhängig ist, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind. Wie sind hier ggf. die Vorschriften?

Könnte mir jemand hier weiterhelfen? Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Robert

Hallo,

von der Pflegeversicherung werden alle Lebensbereiche bewertet und fliessen in die Pflegestufe ein - dazu gehört auch die Versorgung.
Genaueres steht im vollständigen Gutachten, daß der/die Betroffene eben anfordern und entsprechend prüfen sollte.

Im Übrigen ist eine Person mit Pflegestufe in der Verwendung der bewilligten Mittel völlig frei.

&Tschüß
Wolfgang

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Es gibt Hauswirtschaftsdienste als eben auch Menübringdienste, … die man hierfür nutzen kann. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Priorisierung der Dinge, für die man das Geld der Pflegeversicherung einsetzt oder über sonstige Einnahmen. Zusätzliches Geld bekommt man hierfür nicht.

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Danke für Eure schnellen Antworten.

Robert