gestern hat mir jemand erzählt, dass es unter bestimmten Umständen (Alzheimer, Parkinson) Leistungen aus der Pflegeversicherung auch für Menschen gibt, die noch nicht in einer Pflegestufe sind.
Es ging um Menschen, die sich zwar noch ganz selbst waschen und den Geschirrspüler einräumen können, aber kaum mehr selbst zum Arzt oder einkaufen gehen können oder z. B. Fenster putzen können.
Stimmt das? Was sind die genauen Voraussetzungen? Kann man das irgendwo für Laien in verständlicher Form nachlesen?
gestern hat mir jemand erzählt, dass es unter bestimmten
Umständen (Alzheimer, Parkinson) Leistungen aus der
Pflegeversicherung auch für Menschen gibt, die noch nicht in
einer Pflegestufe sind.
Ja, in diesem Fall hast du Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hier wurde die Definition seit der letzten Pflegereform zugunsten solcher Personengruppen geändert:
Nun haben Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (= Demenz-, Alzheimer- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte) Anspruch auf Leistungen in Höhe von bis zu 2.400 Euro (i.d.R. bis 100 Euro pro Monat). Dieses Geld wird auf Basis der Kostenerstattung (Rechnung von entsprechenden Leistungen müssen vorliegen) bezahlt.
Leistung erhalten auch Personen, wenn die Betroffenen nicht körperlich pflegebedürftig sind und nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind („Pflegestufe 0“ ab 1 Minute).