Pflegeversicherung - Pauschalzeiten?

Hallo,

eine Frage - ist es a) üblich und b) rechtmäßig, wenn eine Pflegeversicherung eine Pauschalzeit für hauswirtschaftliche Tätigkeiten annimmt?

Es geht darum, als Pflegende bei Pflegestufe 1 des Patienten die nötigen 120 Minuten am Tag zusammen zu bekommen, um Zuzahlungen zu der Rentenversicherung zu bekommen. Das scheitert zurzeit daran, dass die Private Pflegeversicherung der zu Pflegenden alle Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Wäsche, Heizung, Einkaufen, usw. usw,.) mit nur pauschal 45 Minuten bei Pflegestufe eins ansetzt. Die tatsächlichen Zeiten, dokumentiert und denen vorliegend im Pflegetagebuch, werden ignoriert und auf eben jene „Pauschalzeit“ verwiesen.

Frage: Dürfen die das? Laut einer Auskunft für PKVs generell meinten diese, das hätten die noch nie gehört.

Viele Grüße
Rote Zora

Hallo,
die Einstufung in eine Pflegestufe sowie Feststellung des Zeitbedarfs erfolgt mittels Gutachten der Fa. Medicproof. Siehe:
http://www.medicproof.de/ww/de/pub/home.cfm
Der tätig gewordene Gutachter hat den Zeitbedarf ermittelt und danach richtet sich die PKV. Die zu pflegende Person kann eine Abschrift des Gutachtens (schriftlich) anfordern.
Das Pflegetagebuch dient als Hilfe beim Besuch des Gutachters - oder der Einstufung, wenn ein Gutachten, z.B. im Todesfall, nicht (mehr) erfolgen kann.
Gru0 J.K.

Hallo,
die Pauschalzeiten gelten nur für die Pflegestufen. Für die RV-Pflicht sind die tatsächlichen Pflegezeiten maßgebend (auch für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten). In der GKV gibt es in den Gutachten hierfür separate Angaben.
Am besten Kopie des Gutachtens anfordern.
Falls es weiterhin Differenzen mit der Versicherung gibt:
http://www.pkv-ombudsmann.de/
oder
[http://www.bafin.de/cln_171/nn_722564/DE/Verbraucher…](http://www.bafin.de/cln_171/nn_722564/DE/Verbraucher/verbraucher node.html? nnn=true)

Gruß
RHW

1 Like