Pflegeversicherung, persönliche Assistenz

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen zum Thema persönliche Assistenz und Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Meine Freundin ist Pflegestufe 2 und bezieht im Moment Kombileistung, d.h. sie wohnt allein und hat einen Pflegedienst, der morgens und abends und bei Bedarf zwischendurch kommt, wenn ich bei ihr zu Besuch bin übernehme ich dann die Pflege. Im Moment bin ich ca. 2 Wochen pro Monat bei ihr, mal mehr, mal weniger. Nun sind wir am Überlegen, daß sie mich als persönliche Assistentin anstellt (für 401 Euro im Monat), damit ich sozialversichert bin. Bezahlt die Kasse dann für meinen Lohn den Sachleistungssatz? Und könnte sie auch weiterhin den Pflegedienst beschäftigen oder müsste sie sich komplett für das Arbeitgebermodell entscheiden und sich noch andere Assistentinnen suchen?
Wer kennt sich aus?

Hallo,
die Pflegekasse übernimmt keine Lohnzahlung - dafür kann das
Pflegegeld aus der Kombi-Leistung verwandt werden. Der oder die zu
Pflegende hat dann Arbeitgeberstatus.
Ohne die Beschäftigung und wenn mindestens 14 Stunden wöchentlich
eine Pflege erfolgt, kann die Pflegekasse grundsätzlich für die
Pflegeperson die Rentenversicherungsbeiträge übernehmen.
Bitte direkt an die Pflegekasse wenden und ggf. die Rentenversiherungspflicht feststellen lassen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antwort, meine Fragen sind damit noch nicht ganz beantwortet. Wenn die behinderte Person Arbeitgeberstatus hat und die Assistenten sozialversichert beschäftigt, zahlt die Pflegekasse dann den Sachmittelsatz (bei Pflegestufe 2 921,- Euro) oder nur den Satz für „private Pflege“ (410,- Euro)? Ich würde meinen, wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, ist die Pflege ja nicht mehr privat, oder?
Der Pflegedienst hat angeboten, mich auf 400-Euro-Basis zu beschäftigen, aber das habe ich erstmal abgelehnt, mir geht es nicht unbedingt darum, Geld zu verdienen, sondern ich möchte sozialversichert (vor allem krankenversichert) sein. Wenn ich jetzt zwei 400 Euro-Jobs hätte, den bei dem Pflegedienst und noch irgendwas anderes und dann insgesamt über 400 Euro komme, inwieweit wäre ich dann sozialversicherungspflichtig und wie läuft das dann mit Arbeitgeberanteil, Lohnsteuerkarte etc.?

Hallo,
melde mich morgen nochmal - da kann ich auf gesetzlichen Bedingungen
bezüglich des Unterschiedes von erwerbsmässiger Pflege und nichterwerbsmässiger Pflege zurückgreifen.
Unabhängig davon können zwei geringfügige Jobs zur Sozialversicherungspflicht führen - dann werden die Beiträge
anteilmässig auf die beteiligten Arbeitgeber verteilt - die
Praxis zeigt aber, dass diese Konstellation sehr, sehr selten ist,
stellt er doch die Arbeitgeber schlechter.
Gruss
Czauderna

Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antwort, meine Fragen sind damit
noch nicht ganz beantwortet. Wenn die behinderte Person
Arbeitgeberstatus hat und die Assistenten sozialversichert
beschäftigt, zahlt die Pflegekasse dann den Sachmittelsatz
(bei Pflegestufe 2 921,- Euro) oder nur den Satz für "private

Nein, die Kasse zahlt hier nicht den Sachleistungssatz. Es gibt eine
Möglichkeit einen Vertrag als Einzelperson direkt mit der Kasse abzuschliessen um den Sachleistungssatz zu erhalten, dafür müssen aber
entsprechende Qualifikationen vorhanden sein, die eine fachliche
Pflege auch garantieren können.

Der Pflegedienst hat angeboten, mich auf 400-Euro-Basis zu
beschäftigen, aber das habe ich erstmal abgelehnt, mir geht es
nicht unbedingt darum, Geld zu verdienen, sondern ich möchte
sozialversichert (vor allem krankenversichert) sein. Wenn ich
jetzt zwei 400 Euro-Jobs hätte, den bei dem Pflegedienst und
noch irgendwas anderes und dann insgesamt über 400 Euro komme,
inwieweit wäre ich dann sozialversicherungspflichtig und wie
läuft das dann mit Arbeitgeberanteil, Lohnsteuerkarte etc.?

Aha, jetzt weiß ich auch, warum die Betroffenen immer so einen Stress haben, persönliche Assistenz genehmigt zu kriegen und warum das dann vom Sozialamt mitfinanziert werden muß…

Danke für die Auskünfte,
Ingrid