Ehemann aus Familie H. ist schwerstpflegebedürftig, hat Pflegestufe 3. Er wird zu Hause von der Ehefrau gepflegt. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld. Nun möchte die Ehefrau gern entlastet werden. Die Tochter hat sich bereit erklärt, Herrn H. ca. zweimal pro Woche für ca. 5 bis 7 Stunden zu pflegen. Kann die Tochter von Frau H. als Entgelt hierfür die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? Welche Höhe wird dann max. gezahlt? Gilt da die 665,-€ als jährliche Obergrenze oder gilt es als erwerbsmäßig da mehr als 28 Tage im Jahr und es können jährlich 1432,- € gezahlt werden? Wie ist das mit dem Pflegegeld? Frau H. hat gelesen, daß man ihr das Pflegegeld nicht kürzt, wenn die Pflegedauer 8 Stunden täglich nicht überschreitet? Muß die Tochter von Frau H. das Geld versteuern oder davon andere Beiträge zahlen? Sie ist selbst wegen voller Erwerbsminderung berentet und darf sich bis 350,- € im Monat dazuverdienen.
Wer weiß da Bescheid oder kann sagen wohin man sich wenden kann. An die Pflegekasse direkt will sich Frau H. nicht wenden weil sie mit der Sachbearbeiterin dort schon unschöne Diskussionen wegen Hilfsmitteln führen mußte.
Danke im Voraus.
Annasusanna