Pflegeversicherung, Wechsel der Leistungen

Hallo,
angenommen, eine alte Dame erhält nach diversen Erkrankungen Pflegestufe 1.
Sie hat hierzu die Kombinationsleistungen (Pflegedienst + betreuende Angehörige) gewählt.
Nun fühlen die gute Frau und auch die pflegenden Angehörigen mittlerweile so sicher, dass sie auf den Pflegedienst verzichten möchten.
Was ist zu tun?
Reicht es, den Pflegedienst fristgerecht zu kündigen?
Muss eine Mitteilung an die Kranken/Pflegekasse erfolgen?

VG + vielen Dank,

Birgit

Hallo,
ja, genau so geht es -
Den bestehenden Pflegevertrag mit dem Pflegedienst kündigen und der Pflegekasse mitteilen das ab Tag X nur noch das PFlegegeld zur Auszahlung kommen soll.
Achtung - wenn ausschliesslich Pflegegeld gezahlt wird, dann
muss in der Srufe I einmal pro Halbjahr eine Pflegedienst zu einem Beratungseinsatz geholt werden, der gegenüber der Pflegekasse bestätigt dass die richtig Pflege im häuslichen Bereich sichergestellt ist.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
in einem halben Jahr stünde sowieso eine erneute Begutachtung durch den ärztlichen Dienst an.
Muss dann trotzdem ein Pflegedienst hinzugezogen werden?
Falls ja, wer muss das veranlassen?

Vielen Dank + viele Grüße,

Birgit

Hallo,
ob die MDK-Begutachtung den Beratungseinsatz ersetzt muss die Pflegekasse entscheiden, ich meine aber ja, das tut er.
Die Beauftragung eines Pflegedienstes für den Beratungseinsatz muss durch den zu Pflegenden erfolgen bzw. durch den Bevollmächtigten.
Gruss
Czauderna

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