Hallo,
ich habe eine Frage zur Pflegevormundschaft bei älteren Menschen.
Ist die Tochter einer 90-jährigen Dame, die mit der Pflegevormundschaft bevollmächtigt und über das gesamte Vermögen ihrer Mutter verfügen kann (in welchem Rahmen?) zur Rechnungslegung gegenüber Behörden (welchen?) und späteren möglichen Erben verpflichtet? Wo ist dies gesetzlich geregelt?
Danke - ubis