Pflegewohngeld Sozialamt

Hallo,
hier unser kleines Problem.
Meine Schwiegermutter ist seit dem 04.04.22 in einem Pflegeheim.
Sie hat im vorigen Dezember Ihr Sparbuch aufgelöst 13.000,00 Euro
und dieses an Kinder, Enkel usw. aufgeteilt und Bekannten kleine Geschenke gemacht,
mir persönlich sind einzelne Summen nicht bekannt. Nun verlangt das Sozialamt von mir
da wir Pflegewohngeld beantragt haben, einen Nachweis wer was bekommen hat, um dieses zurückzuverlangen.
Ist mir natürlich nicht bekannt, wer und wie viel
Sollte ich direkt einen Anwalt einschalten.
Danke.

Hallo,
das kommt darauf an, was dein Ziel bei der Sache ist. Grundsätzlich können Geldgeschenke wegen Anträge auf Sozialhilfe zurückgefordert werden, zumal, wenn zwischen den Geschenkdaten und dem Umzug ins Pflegeheim ein relativ kurzer Zeitraum liegt.
Bei Erbangelegenheiten kann das bis zu 10 Jahren zurückliegen, ob das in diesem Fall auch gilt, dazu bin ich zu wenig Experte.
Gruss
Czauderna

Und ? Kann man die Schwiegermutter nicht fragen ? Und wenn man schon weiß oder annimmt, es waren Kinder und Enkel unter den Beschenkten dann kennst du die doch und kannst nachfragen.
Wenn du es nicht erfahren kannst,dann sag es dem Sozialamt.

Die Forderung zum „Geldsegen“ ist doch nicht unangemessen wenn man anschließend Geld vom Sozialamt haben möchte.
Nur zur Erinnerung , mind. die Kinder sind doch zur Kostentragung der Pflege (je nach eigenen Mitteln) verpflichtet.

MfG
duck313