Pflegschaft meiner tochter

Ich bin alleinerziehend, seit 2007 haben meine Eltern die Pflegschaft über meine nunmehr 15-jährige Tochter übernommen, da ich arbeiten mußte und sie viel Unterstützung in der Schule brauchte, es war abgemacht dies bis Ende der Schulzeit so beizubehalten. Das wäre jetzt zum Ende des Schuljahres, aber sie geben mein Kind nicht mehr zurück, vorallem wegen des Geldes, meine Mutter ist sehr dominant und herrschsüchtig, meine Tochter darf sich nicht mit Freunden treffen, muß nur im Fernsehen anschauen, was der Oma gefällt, diese schreit nur rum und wirft mit Schimpfwörtern umsichwie "Du bist blöd usw. wenn ich zum Jugendamt gehe hat mir mein Vater Prügel angedroht. An wen kann ich mich wenden, der uns helfen kann

Hallo,
eine gerichtliche Sorgerechtsänderung ist grundsätzlich zeitlich befristet und muß auf Antrag der leiblichen Eltern neu entschieden werden.
Sie können sich direkt an das Familiengericht wenden und dort die Rückübertragung des vollen Sorgerechts beantragen. Das Gericht wird dann das Jugendamt um eine Stellungnahme bitten. Das Jugendamt muß Sie, ihre Tochter und auch die Großeltern anhören und danach eine Stellungnahme für das Gericht abgeben.
Viel Glück,
Reinhard

Hallo,
vielen Dank für die Nachricht, das Sorgerecht habe ich ja noch, aber am liebsten würde ich es so machen wollen, dass der Antrag anonym bleibt um einen Riesenkrach zu vermeiden, da wir im selben Haus wohnen

Hi,
normalerweise geht das nur über das Jugendamt. Und zwar musst nicht Du, sondern Deine 15-jährige Tochter zum Jugendamt: sich hier beschweren, die Konflikte darstellen und erklären, dass sie bei ihren Großeltern nicht mehr bleiben will/kann.
Wie alt bist Du als Mutter denn, dass Du Dir die Drohung Deines Vaters gefallen lässt???
Verstehe ich irgendwie nicht so richtig. Wäre hilfreich, wenn Du nähere Angaben machst. Danke.
GLG
suse