Hallo
Ich habe zu folgendem Fall eine Frage:
Eine Reinigungskraft hat einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag, der bereits 3x Verlängert wurde. Nun läuft der Vertrag jedoch aus und wird nicht weiter verlängert, statt dessen stellt das Unternehmen eine andere Reinigungskraft ein.
Ist dies rechtens? Da das Unternehmen ja dann nie einen festen Arbeitsvertrag vergeben müsste und sich stattdessen immer einen neuen Mitarbeiter suchen könnte.
Dank im Voraus
Gruß
tommy69
Hallo,
statt dessen stellt das Unternehmen eine andere Reinigungskraft ein.
Ist dies rechtens?
Ja.
Da das Unternehmen ja dann nie einen festen
Arbeitsvertrag vergeben müsste und sich stattdessen immer
einen neuen Mitarbeiter suchen könnte.
Ja, könnte es und darf es (das Unternehmen). Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass ein Arbeitgeber nach einer bestimmten Zeit einem befristet eingestellten AN unbefristet einstellen muss.
MfG
Hallo
Danke schonmal für die Antwort.
Noch eine Frage hätte ich zu diesem Fall:
Wenn der AN noch Resturlaub hat, kurz vor Ablauf des Arbeitsvertrages diesen jedoch doch nicht genutzt hat und Krankgeschrieben ist, muss der AG den Urlaub dann ausbezahlen?
Gruß
Tommy69
muss der AG den Urlaub dann ausbezahlen?
Wann würde das Arbeitsverhältnis enden? Wäre das Urlaub aus 2008 oder 2009? Ansonsten, wenn der AN wieder arbeitsfähig ist, steht einer Abgeltung des Urlaubs eigentlich nichts im Wege.