Pflicht bei Polizeikontrollen anzuhalten

Hallo,
jemand wollte mir erzählen, dass man bei sog. „Mausefallen“ nicht verpflichtet sei, anzuhalten bzw. man würde sich dadurch zumindest nicht strafbar machen. Da er das von einem „Rechtskundigen“ auch nur aufgeschnappt hatte, konnte er mir nicht begründen, woher sich das herleitet.Er meinte, dass sich das irgendwie daher herleiten soll, dass man sich nicht selbst belasten muss, ähnlich also wie beim Aussageverweigerungsrecht. Hat jemand davon schon was gehört?
Gruß
rakete

Moien!

Im Straßenverkehr ist den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten - das lernt man in der Fahrschule ;o)

Bernd

Hallo,
gemeint ist vermutlich, daß im Falle von z.B. Trunkenheit, daß weiterfahren das resultierende Strafmaß nicht vergrößert. Das dürfte der Fall sein, sofern während der Flucht nicht schwerwiegendere Delikte begangen werden.

Gruss
Enno

jemand wollte mir erzählen, dass man bei sog. „Mausefallen“
nicht verpflichtet sei, anzuhalten bzw. man würde sich dadurch
zumindest nicht strafbar machen.

Das kann ganz gefährlich nach hinten losgehen und ist eine absolut dumme Idee. Zwar stimmt es, dass man durch ein einfaches Weiterfahren keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, aber die Beamten werden dies nicht auf sich beruhen lassen und dann schon dafür sorgen, dass du anhältst. Und spätestens jetzt geht es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wird höchst unangenehm und ärgerlich. Denn man wird dir nicht nur einen bunt beleuchteten Streifenwagen in den Weg stellen, sondern dich auch freundlich mit mehreren Mann und gezückten Waffen aus dem Auto aufs Pflaster befördern. Der Triumph wäre also nur von kurzer Dauer. Und solltest du auf den Gedanken kommen, dir eine fernsehmäßige Verfolgungsjagdt liefern zu wollen, da läuft dann die Kasse immer mit. Jede Geschwindigkeitsübertretung, jeder Rotlichtverstoß, jede Gefährdung wird dir feinsäuberlich als Erinnerungsstück verewigt.

Ganz abgesehen davon, dass die Mädels und Jungs in grün auch ohne solche spinnerten Ideen einen schon mehr als anstrengenden und gefährlichen Job machen und gerade in der momentanen Sicherheitslage auch mal überreagieren könnten. Ob dich der Spruch auf dem eigenen Grabstein „Ich musste doch nicht anhalten“ dann wirklich tröstet?

Also mach der Staatsgewalt das Leben nicht unnötig schwer, dann macht sie es dir auch nicht.

Gruß vom Wiz

Pflicht bei Polizeikontrollen anzuhalten-Ausnahme
Hallo Zusammen,

problematisch wird es nur, wenn ich zu nachtschlafender Zeit als Frau allein und in einsamer Gegend unterwegs bin und das Polizeifahrzeug und/oder die Beamten ganz oder teilweise in Zivil sind.
In diesem Fall würde ich mich dazu entschließen, vorsichtshalber nicht anzuhalten bzw. erst dort, wo mehr los ist.
Oder aber ich würde zu nächstgelegenen Revier fahren und dort anhalten.

Aber das ist reine Theorie und mir noch nicht passiert. Allerdings liest und hört man immer mal wiedern von „falschen Polizisten“.
Grüße
J. Doe

Theoretisch nicht ganz richtig
wow - das man Dich mal korregieren kann muss man ja rot im Kalender anstreichen :wink:

Leider hat der Fragesteller theoretisch nicht ganz unrecht.

Das kann ganz gefährlich nach hinten losgehen und ist eine
absolut dumme Idee.

Das stimmt natürlich!!!

Zwar stimmt es, dass man durch ein
einfaches Weiterfahren keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit
begeht,

Das Anhalten im Rahmen einer Verkehrskontrolle richtet sich nach:

§36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten


(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

und das Nichtbefolgen ist eine Owi:

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen § 36 Abs. 1 bis 4 ein Zeichen oder eine Weisung oder entgegen Abs. 5 Satz 4 ein Haltgebot oder eine Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt,

Das gilt für die Verkehrskontrolle ob aus dem fahrenden Polizeifahrzeug oder am Straßenrand ist egal.

Hat jemand jedoch eine Owi begangen und die Polizei will ihn deshalb anhalten, stellt das nicht Anhalten als solches keine Ordnungswidrigkeit dar. Dies begründet sich daraus, das sich niemand selbst der Verfolgungsbehörde stellen muss.
So ist z. B. das Anhaltegebot zur Personalienfeststellung nach einer Beleidigung (Vogel zeigen) nicht bußgeldbewehrt (OLG Köln in VerkMitt. 81 Nr. 43), auch nicht, wenn es allein zur Verfolgung einer (beendeten) Verkehrsordnungswidrigkeit ergeht (BGH in VRS 66, 472).

Allerdings darf man auf der „Flucht“ natürlich keine weiteren Owi oder gar eine Straftat begehen und ein guter Beamter könnte auf die Begründung kommen, dass er das Fahrzeug gar nicht nur wegen der Owi sondern auch zur Kontrolle anhalten wollte - dazu gibts mE bis jetz kein Urteil, aber ich würde diese Begründung versuchen.

aber die Beamten werden dies nicht auf sich beruhen
lassen und dann schon dafür sorgen, dass du anhältst. Und
spätestens jetzt geht es um Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und wird höchst unangenehm und ärgerlich.
Denn man wird dir nicht nur einen bunt beleuchteten
Streifenwagen in den Weg stellen, sondern dich auch freundlich
mit mehreren Mann und gezückten Waffen aus dem Auto aufs
Pflaster befördern. Der Triumph wäre also nur von kurzer
Dauer. Und solltest du auf den Gedanken kommen, dir eine
fernsehmäßige Verfolgungsjagdt liefern zu wollen, da läuft
dann die Kasse immer mit. Jede Geschwindigkeitsübertretung,
jeder Rotlichtverstoß, jede Gefährdung wird dir feinsäuberlich
als Erinnerungsstück verewigt.

Und das ist natürlich auch alles richtig!

Ganz abgesehen davon, dass die Mädels und Jungs in grün auch
ohne solche spinnerten Ideen einen schon mehr als
anstrengenden und gefährlichen Job machen und gerade in der
momentanen Sicherheitslage auch mal überreagieren könnten. Ob
dich der Spruch auf dem eigenen Grabstein „Ich musste doch
nicht anhalten“ dann wirklich tröstet?

Also mach der Staatsgewalt das Leben nicht unnötig schwer,
dann macht sie es dir auch nicht.

Danke! Das gleiche hätte ich auch dazu schreiben können :wink:

M.

2 „Gefällt mir“

wow - das man Dich mal korregieren kann muss man ja rot im
Kalender anstreichen :wink:

Du hast natürlich grundsätzlich Recht, ich war bei der Fragestellung aber davon ausgegangen, dass Leute die nicht anhalten wollen, nicht ohne Grund angehalten worden sind.

Ganz abgesehen davon, du weißt ja, wie es dann mit der Beweislage aussieht, …

Gruß vom Wiz

dazu noch eine Frage
Guten Morgen,

möchte gerne eure Meinung zu folgender Konstellation wissen:

Die Polizei baut am Straßenrand im Gebüsch versteckt eine mobile Radarstation auf und misst die Geschwindigkeit alle heranfahrenden Fahrzeuge und winkt die Raser dann heraus.

Aber was nun, wenn zb das Zeichen zum Herauswinken der Polizisten so spät für den Raser ersichtlich ist (weil er erst so spät aus dem Gebüsch tritt und sich zu erkennen gibt, als der Wagen ihn schon fast passiert hat), dass der Fahrer nur noch mittels einer Vollbremsung beim Standort des Polizisten zum Stehen kommen könnte?

Kann sich da der Fahrer nicht denken, dass sich das nicht lohnt (und vielleicht sogar ein unnötiges Risiko darstellt, zb für nachkommende Fahrzeuge), und es ohnehin gleichgültig ist, ob er gleich stehenbleibt und das Ticket sofort bezahlt oder erst ein paar Wochen später, wenn er es mit der Post zugestellt bekommt?

Was würde die Polizei da machen? Die Beamten an der Radarstation würden wohl eher nicht die Station einpacken und dem einen Wagen hinterherfahren und somit auf weitere „Kundschaft“ verzichten aber auch glaube ich nicht, dass sie den Raser wegen seiner Weiterfahrt gleich zur Fahndung ausschreiben, oder?

Freundliche Grüße,

Jerry

Haha, dazu fällt mir was ein… vor ca 20 Jahren:

Volles Auto und Fahrer angetrunken, sieht eine Kontrolle, hält an (natürlich ein paar hundert meter vorher) steigt aus, schmeisst seinen Führerschein auf das Autodach und rennt davon :smile:

Ich kenne die Geschichte von Mitfahrern… die haben selber sau blöd geschaut.

Natürilch war er im Suff langsamer als die durchtrainierten Polizisten…

Er hat sich einfach geweigert kontrollieren zu lassen… hat keine weitere Straftat begangen (ich glaube nicht, dass er zu schnell durch den Ort gerannt ist)

So weit ich mich erinnere haben sie ihm nur die Trunkenheit am Steuer angehängt.

Wenn ich das jetzt mache, wenn ich nicht betrunken bin und nix auf dem Kerbholz habe… was passiert dann?

Natürlich ist das eine Saudoofe Idee sowas zu machen. Schon zur RAF Zeiten habe ich mich mit einigen Polizisten unterhalten. Die sind selber nervös und wenn sie sowas sehen müssen sie damit rechnen dass es gefährlich wird…

Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Haha, dazu fällt mir was ein… vor ca 20 Jahren:

So weit ich mich erinnere haben sie ihm nur die Trunkenheit am
Steuer angehängt.

Du schriebst, er war betrunken, also haben sie ihm nix angehängt.

Wenn ich das jetzt mache, wenn ich nicht betrunken bin und nix
auf dem Kerbholz habe… was passiert dann?

Die Polizeibeamten fordern Dich auf stehen zu bleiben. Hörst Du nicht auf sie können sie Dich mit Gewalt stoppen - wenn sie schnell genug sind. Schießen dürfen sie ohne weitere Anhaltspunkte nicht - jedenfalls in Deutschland.

M.