Pflicht bei zwangsweiser Wohnungsöffnung

Hallo zusammen,

ich hab heute ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen, in dem ich gebeten werde mitzuteilen welche der Wohnungen meine bzw. die des Gläubigers ist, damit der Gerichtsvollzieher eine zwangsweise Wohnungsöffnung durchführen kann…

Inwieweit muss ich da reagieren?

Find ich schon ein starkes Stück mich als Mieter eines Zweifamilienhauses anzuschreiben und solche Daten mitzuteilen…

Vielen Dank für Eure Info´s

Gar nicht reagieren …vielmehr Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen und denen das Schreiben aushändigen, damit die sich rechtlich wehren können.

dat ist mein Vermieter, ist mit sicherheit super unangenehm für ihn wenn ich ihm dat schreiben in die hand drücke, der verliert ja das gesicht vor mir und ich hab sorge dass unser bisher gutes verhältnis nen knacks kriegt (wohnen ja quasi tür an tür)
Dürfen die sowas überhaupt? Sind doch sehr persönliche Informationen die mir da mitgeteilt werden und wie is das wenn die meine Tür aufmachen?

siehe meine antwort