Pflicht des Mieters die Gastherme mit Wasser zu füllen / zu reparieren

Hallo,
es wurde erst vor 7 Monaten die Wohnung bezogen, jetzt kommt der Klempner schon das 2. mal um die Therme mit Wasser zu befüllen. Der Vermieter meinte der Mieter solle dafür die Kosten tragen.
Kann es sein das eine Gastherme alle 3 Monate mit Wasser befüllt werden muss ??

Oder leigt da evtl. ein Schaden vor ?

wer hat Erfahrungen damit ?

vielen Dank für Tipps

Sydneysider

Hallo,

na ja, Wasser nachfüllen kann dem Mieter durchaus zugemutet werden. Was sagte der vermeintliche Klempner (der eigentlich keiner ist - auch wenn ihn viele fälschlicherweise so nennen, denn ein Klempner ist ein „Handwerker, der Gegenstände aus Metall, besonders aus Blech bearbeitet oder herstellt“) zur Häufigkeit des Auffüllens?

Kann sein, kann auch nicht sein.

Kann sein, kann auch nicht sein.

Mit einer Therme, die alle 3 Monate befüllt werden muss, nicht.
Mit einer im Herbst 2018 eingebauten (neuen) Therme, bei der bis heute noch kein Wasser nachgefüllt werden musste, hingegen schon.

Gruß
Christa

vielen Dank Christa,

der Klempner kommt nächste Woche :wink:

Wenn tatsächlich ein Klempner bestellt wurde, solltest du vielleicht im Vorfeld dafür sorgen, dass stattdessen ein Heizungsfachmann kommt. :stuck_out_tongue:

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Nein.
das ist ein geschlossenes System, es geht kein Wasser verloren.
Nur durch einen Fehler, das kann ein Minileck sein, was man nicht erkennen kann (also kein Fleck irgendwo an der Wand oder Boden). Das kann im Gerät selbst verschwinden, etwa durch einen undichten Wärmetauscher, ein undichtes Überdruckventil ,ein defektes Ausdehnungsgefäß usw.
Und dann könnte übermäßiges und langes Entlüften der Heizkörper mit langem Ablassen von Wasser schon für einen Druckverlust sorgen. Dann muss aufgefüllt werden.

Wie dem auch sei. Es ist Sache des Vermieters dem Wasserverlust auf den Grund zu gehen. Was sagt denn der Heizungsfachmann bei der (hoffentlich) regelmäßigen Wartung zu dem Wasserverlust ?

MfG
duck313

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hi,

an welche Möglichkeit denkst du denn, bei der alle 3 Monate Wasser im Heizkreislauf fehlt und was keinen Schaden als Ursache hätte?

grüße
lipi

Hallo, an gar keine, bin gar kein Klempner. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ich finde das schon ein bisschen befremdlich, dass man einen Handwerker kommen lässt, um Wasser nachzufüllen. Sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter. Und auch, dass niemand sich fragt (na ok, anscheinend der Mieter beim 2. Mal doch noch), wo das Wasser verschwindet. Es steht aber auch nicht, wieviel Wasser nun nachgefüllt wurde, ob das 10 oder 1000 ml waren. :smiley:

Und dann schreibt @duck313 noch:

Das kann z. B. auch eine Ursache sein, aber das hat der UP uns ja nicht verraten. Deswegen: es kann alles und nichts sein.

Gruß
Christa

ja, das war schon klar.

wollt nur mal wissen, ob die Antworten irgendwie nen fachlichen Hintergrund haben oder es allgemeines Blabla ist, für den counter :wink:

grüße
lipi

Aber wohl nicht, dass gar kein Klempner gefragt ist in dem Fall. :stuck_out_tongue:

Hat übrigens allerdings auch mit keinem Counter zu tun, sondern mit dem allgemeinen durch ungenaue Fragen verursachten Genervtsein!

Gruß
Christa

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Wen würdest du denn kommen lassen als Vermieter?

Wie ich bereits schrieb:

Wenn es darum geht, herauszufinden, wo das Wasser abbleibt (wenn es eben nicht durch Entlüften abhanden gekommen ist), DASS es „ständig“ nachgefüllt werden muss, würde ich natürlich einen passenden (!) Handwerker beauftragen.

Gruß
Christa

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hi,

willst du uns jetz wirklich weiß machen, dass du unter einem Klempner umgangssprachlich keinen Heizungs-, Sanitärfachmann verstehst?

grüße
lipi

Wie du (vielleicht?) weißt, bin ich nicht in Deutschland aufgewachsen. In Rumänien habe ich das Wort Klempner in 6 Jahren Schuldeutsch nicht kennengelernt, in Deutschland habe ich es zunächst falsch gelernt, eben mit der von dir als „umgangsprachlich“ bezeichneten Bedeutung. Als ich dann aber erfahren habe, dass ein Klempner etwas ganz anderes macht, habe ich das Wort nicht mehr in dem Zusammenhang benutzt.

Ich habe jetzt tatsächlich darauf hingewiesen, dass der Begriff „Klempner“ dafür absolut falsch verwendet wird, ja. Bin ich nun böse?

Der Duden, der einige Sachen doch sehr tolerant auslegt (mir fällt gerade nichts Konkretes ein, aber wir hatten das schon das eine oder andere Mal), kennt nur „die eine“ Bedeutung:

Gruß
Christa

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hi,

dann kurz:
es ist der richtige Beruf.

grüße
lipi

Klempner? Nein, nein, und nochmal nein.


Als Klempner wird umgangssprachlich oft der Gas- und Wasserinstallateur bezeichnet, da dieses früher der gleiche Beruf war. Heute ist die offizielle Bezeichnung dieses Berufs in Deutschland Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik .

Den Unterschied zwischen früher und heute kennst du doch, oder? :stuck_out_tongue:

Ebenfalls von dort: „Die Aufgabe des Klempners ist hauptsächlich das Verkleiden von Dachflächen, Fassaden und Schornsteinen mit Blechen sowie die Montage von Regenrinnen.“

Wo kommt da irgendwas mit Gasinstallation oder mit Heizung vor, außer dass man für eine Gastherme einen „Schornstein“ braucht?

Gruß
Christa

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hi,

auf was willst du hinaus?

grüße
lipi

Ich kenne keinen Gas-Wasser-Installateur oder Anlagenmechaniker für SHk, der beim Zuruf „Klempner, kommste mal schnell in den Keller“ nicht reagieren würde.

Mir ist auch kein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik bekannt, der nicht auf „Elektriker, hier schmort was!“ reagieren würde.

Aus mir unbekannten Gründen kenne ich dagegen einige „Maler und Lackierer“, die auf „Anstreicher“ entweder nicht reagieren - oder so, wie eine Colaflasche auf Mentos reagiert.

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Liebe Leute,

contenance…man wusste nicht das hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird.

Man dankt allen Beteiligten die die Frage verstanden und kompetent beantwortet haben

mfG

pescadon

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Ich kenne mindestens einen: Mich.

Und dann die meisten jungen Kollegen unter 30, die nicht einmal wissen, was ein Klempner überhaupt ist. :innocent:

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Nicht automatisch. Und schon gar nicht, wenn der nicht qualifiziert dafür eingewiesen wurde um sich selber kurzfristig helfen zu können um die Warmwasser- und Heizungsversorgung im Ausnahmefall (= Ausfall der Heizanlage wegen Wassermangel) zu ermöglichen.
Natürlich mit entsprechender Mitteilung über die Notwendigleit und Aktion mit Angabe der Druckanzeige an den Vermieter.

Wenn dies mehrfach im Jahr (zusätzlich zur sowieso erforderlichen Wartung, wo der Druck und der Zustand des Ausdehnungsgefässes kontrolliert und ggf. aufgefüllt wird) erforderlich sein sollte, ist ein Defekt mehr als nur wahrscheinlich.