Muß der Vermieter in einer Mietwohnung (Baujahr 1956) pro Wohnung eine Wasseruhr anbringen. Bisher ist im Keller eine Wasseruhr angebracht für alle Mietparteien.
Nein, muss er nicht. Er kann auch nach Personen oder qm abrechnen. Kommt darauf an, was vereinbart wurde.
Frischwasser und Abwasser wurden bisher nach Pers. abgerechnet.
Frischwasser und Abwasser wurden bisher nach Pers. abgerechnet.
Na das ist doch völlig in Ordnung (nach m² wäre ebenfalls im Sinne des Gesetzgebers)
zu den gewünschten Wohnungswasserzählern:
Der Vermieter muss die nicht installieren, aber er darf.
Dazu muss i.d.R. mit erheblichen Kosten die gesamte Wasserinstallation verändert werden (dies würde dann eine entsprechende Mieterhöhung wegen Modernisierung zur Energieeinsparung nach sich führen > BGB § 555 und § 559), dazu müssen Wasseruhren angemietet werden, die wegen der Eichpflicht alle 5/6 Jahre auszutauschen wären, dazu müsste jährlich für die verbrauchsabhängige Betriebskostenabrechnung abgelesen werden - all dies wären umlegare Betriebskosten.
Was ist denn so erstrebenswert daran, zukünftig höhere Kosten zu haben?
Nur der Gedanke, dass die dann nach tatsächlichem Verbrauch verteilt werden würden?
Hallo,
das mit den Wasseruhren ist nicht eindeutig zu beantworten. Die Vorschriften sind „Ländersache“. Man muß also die Gesetze des jeweiligen Landes kennen. Nach meinem Kenntnisstand führen einige Länder gerade die Pflicht der Getrenntablesung für Warmwassert ein. Ich würde beim örtlichen Vermieterverein nachfragen.
MfG
Hans H.T.
Leider sind deine Informationen sehr ungenau. Handelt es sich bei dem/den Zählern im Keller um Warmwasserzähler?
Der Vermieter muss das verbrauchte Warmwasser über Wasseruhren abrechnen. Ob Kaltwasseruhren pro Wohneinheit angebracht und auch abgerechnet werden hängt von der Eigentümergenmeinschaft ab. Die treffen solcherlei Entscheidungen. Verpflichtend sind Kaltwasseruhren nicht.