Hallo zusammen,
meine Situation ist folgende:
Ich habe einen Ebay-Artikel im April diesen Jahres ersteigert und den Betrag gleich per Paypal überwiesen. Da ich die Versandkosten sparen wollte, beauftragte ich einen Freund, der am Artikelstandort wohnt, den Artikel für mich abzuholen.
Der versuchte mehrere Male einen Termin mit dem Verkäufer auszumachen - leider vergeblich. Mal passte es meinem Freund nicht, mal dem Verkäufer nicht. So zogen Tage, Wochen und Monate ins Land. Ich schrieb dann vor ca. 6 Wochen meinen Freund an und erkundigte mich über den Verbleib meines Artikel. Der meinte dann, dass er den Verkäufer nicht mehr erreiche.
Ich versuchte dann auch, den Verkäufer per Mail, Handy und Einschreiben zu erreichen. Zunächst keine Reaktion - letzte Woche meldete ich den Fall bei Ebay. Die setzten sich für mich ein und schrieben den Verkäufer an - siehe da, eine Mail vom Verkäufer.
Der schrieb, dass er seit ca. 3 Monaten nicht mehr in Deutschland sei (1 Jahr Auslandssemester in Südamerika), der Artikel aber schon noch. Er könne mir den Artikel für die damals genannten Versandkosten zuschicken lassen. Weiter schreibt er wörtlich:"…Du als Käufer bist in der Pflicht die ersteigerte Ware abzuholen - spätestens nach 14 Tagen, d.h., wenn Du nach dieser Zeit die Ware nicht abholst, können Standgebühren erhoben werden…"
Er verlangt von mir nun eine Überweisung der Versandkosten + Gebühren für externe Einlagerung (50 Euro). Sobald das Geld überwiesen ist, würde er den Artikel verschicken lassen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Hat er mit seiner Behauptung recht? Wie kann ich sicherstellen, dass er nach dieser Geschichte auch wirklich versendet?
Vielen Dank für die Hilfen im Voraus.
Beste Grüße
J. Kellner