Ist ein Erbe verpflichtet eine vom Erblasser mündlich gemachte Zusage einzuhalten
(kein Verwanter)wenn sich dieser als unwürdig herausstellt.
Nein.
Verpflichtende Auflagen müsste man im Testament formulieren, also etwa diese Person gleich als (Mit)erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.
Eine mündliche Aussage ist ein bloßer Wunsch ohne rechtliche Bedeutung.
Moralisch ist man sicher daran gebunden, wenn dem Wunsch nicht irgendwelche Bedenken oder Beschwernisse entgegenstehen.
Man muss sich ja auch fragen, würde der Erblasser selbst in der heutigen Situation immer noch diesen Wunsch haben ?
MfG
duck313
Hi Ulrike,
interessant ist hierzu vielleicht auch, dass Schenkungsversprechen nach § 518 BGB notariell beglaubigt werden müssen. http://www.erbrecht-heute.de/Schenkungsversprechen.html
Viele Grüße
Karin
Moin Karin,
jetzt habe ich aber ein schlechtes Gewissen.
Seit vielen Jahren verspreche ich Geschenke zu Weihnachten und das, ohne dies notariell beglaubigen zu lassen.
Habe ich mich jetzt strafbar gemacht?
Oder könnte mich der ortsansässige Notar auf entgangene Gebühren verklagen, wenn er davon erfahren würde?
Mit besorgten Adventsgrüßen
Pontius
Wenn Du den angegebenen Links auch mal folgen würdest, hättest Du gelesen:
„Der Formmangel, der aufgrund der fehlenden Beurkundung des Schenkungsversprechens durch einen Notar bestanden hat, wird laut § 518 BGB dadurch geheilt, dass die Schenkung erfolgreich vollzogen wurde.“
Dein Sarkasmus ist völlig unangebracht.
Hatte ich vorher alles gelesen.
Aber offensichtlich hat Karin diesen Artikel und §518 BGB nicht komplett gelesen, denn ihre Aussage in dieser Pauschalität ist ja wohl falsch.
Und ich finde unangebracht, dass hier immer öfters etwas Falsches behauptet bzw. nicht korrekt wieder gegeben wird.
Ich habe sowohl den Paragraphen wie auch den verlinkten Kommentar gelesen und hab mir noch überlegt, ob ich die mögliche „Heilung“ dazu schreiben soll. Aber dann dachte ich, man muss ja nicht alles auf dem Silbertablett servieren.
Ich habe nichts davon geschrieben, dass sich jemand strafbar macht, der ein Schenkungsversprechen ohne notarielle Beurkundung macht. Deswegen kannst du auch nicht verklagt werden, wenn du deine Weihnachtsgeschenk-Versprechungen nicht einlöst. Es kann nur dich keiner verklagen, dass er ein Anrecht auf dein Weihnachtsgeschenk hat.
Also - wo war meine Aussage in dieser Pauschalität falsch oder nicht korrekt???
Ja, aber in dem man wesentliche „Kleinigkeiten“ weg lässt, wird aus einer wahren Aussage eine falsche.
Beispiel:
Testamente müssen notariell beglaubigt werden. -> falsch!
Testamente müssen notariell beglaubigt werden, um ohne Erbschein erben zu können. ->richtig!
Das stimmt, aber ich habe ja auch nicht behauptet, dass du das geschrieben hast, sondern gefragt, ob ich mich strafbar gemacht habe.
Wozu gäbe es ansonsten Gesetze, wenn deren Nichteinhaltung nicht sanktioniert werden würden?
Das hast du vielleicht schon an meinem o.g. Beispiel gesehen.
Deine Aussage ist deshalb falsch, weil das was du schreibst, nach §518 gar nicht uneingeschränkt gefordert wird.
Deine Aussage
„…dass Schenkungsversprechen nach § 518 BGB notariell beglaubigt werden müssen,“
hätte also wie folgt, o.ä. ergänzt werden müssen, um zu stimmen:
"…wenn sie vertraglich gültig geregelt sein sollen. "
oder
„…um rechtsverbindlich zu sein.“
Deshalb verstehe ich auch die Kritik an meinen Fragen nicht, die doch nach deiner pauschalen Aussage logisch und naheliegend sind, auch wenn das Beispiel etwas überspitzt war.
Das hat hier auch niemand behauptet. Die Antwort bezog sich - ganz im Gegensatz zu Deinem unangebrachten Kommentar - auf den hier besprochenen Fall.
Du erwartest nicht wirklich, dass man bei einem Hinweis auf einen Paragrafen bei einem hypothetischen Fall gleich noch eine Abhandlung zu allen möglichen Ausnahmefällen dazu liefern muss? Meine Antwort war ein zusätzlicher Hinweis zur bereits völlig richtigen und konstruktiven Antwort von duck313, um dem Fragesteller noch einen Paragrafen zu nennen, falls der mit der Zusage vom Erblasser bedachte Mensch Einwände erhebt.
Nein, das erwarte ich nicht.
Nur vier zusätzliche Wörter hätten gereicht und die Aussage würde stimmen.
Es gibt sicher auch Leser, die sich nicht die Mühe machen, den Artikel, den Paragrafen und die anderen Beiträge zu lesen und deine Information ganau so weiter verbreiten, wie du sie geschrieben hast.
Ja genau - alles denken jetzt, dass sie ins Gefängnis kommen, weil sie ihrem kleinen Enkel ein Weihnachtsgeschenk versprochen haben, ohne das vorher beim Notar beglaubigt zu haben.
Du hältst hier wohl alle für sehr beschränkt.
Und?
Was genau ändert Dein Kommentar daran? Können sie diesem irgendetwas nützliches entnehmen? Führt er dazu, dass diese nicht-alles-Leser nun und fürderhin alles lesen, was drumrum geschrieben steht? Werden sie in Zukunft auf Deine Lektion hin nur noch vollständig und nicht mehr in Auszügen zitieren? Ist es das, was Du ihnen hübsch versteckt und verklausuliert mitteilen wolltest?
Ich stelle fest: Du liegst nicht nur völlig neben dem Thema des Threads.
Ich neige nicht zur Verallgemeinerung, aber warum sollten nicht einige glauben, was Experten im Rechtsfragen- Brett antworten und ihre (falschen) Schlüsse daraus ziehen.
Mir ist auch nicht klar, warum du und der rufer mich angreift und einigen das wohl auch noch gefällt, obwohl mir nur daran gelegen ist, dass - insbesondere im Rechtsfragen-Brett, korrekte oder zumindest nicht missverständliche Antworten gegeben werden.
Dieses Brett sollte nicht mit dem Plauder-Brett verwechselt werden.
Der Leser soll nicht glauben, dass immer nur Experten antworten und deren Aussagen auch falsch oder missverständlich sein können, insbesondere wenn er den Zusammenhang nicht kennt.
Wie kann ich daneben liegen, wenn es mir darum geht, dass sich die Qualität der Antworten - insbesondere in einem Rechtsfragen-Brett - verbessert ?
Das ist nach Deinen Antworten hier nun wirkliche kein Problem.
Du hast nicht geantwortet. Du hast kommentiert. Und zwar völlig off Topic.
Und nun spiel allein weiter. Ich bin hier raus.
Ich habe nicht behauptet, dass ich auf die ursprüngliche Frage geantwortet habe.
Und nur weil ich dies nicht getan habe, ist es noch lange nicht OT.
Auf falsche oder missverständliche Antworten zum Thema hinzuweisen ist wichtig, verstößt nicht gegen die Netiquette und tust du ja auch nicht gerade selten.