Pflicht Einkommensteuererklärung abgeben?

Hallo zusammen,

Fall:
A hat 4 Kinder und hat seit 5 Jahren keine Einkommensteuererklärung gemacht, weil er befürchtet Steuern nachzuzahlen - geht sowas? Ist das nicht Pflicht?
Das Finanzamt wird sich dann nachträglich melden und die fehlenden Jahre einschätzen?..oder gibt es hier einen Unterschied Privatperson / Gewerbe? Was passiert wenn A nun für 2007 eine E.ST. abgibt?

Hallo zusammen,

Fall:
A hat 4 Kinder und hat seit 5 Jahren keine
Einkommensteuererklärung gemacht, weil er befürchtet Steuern
nachzuzahlen - geht sowas? Ist das nicht Pflicht?

Nur wer ein zu versteuerndes Einkommen (nach Höhe,Art und Herkunft)hat, muss das gegenüber dem Finanzamt erklären.
Macht er das erstmalig (seit längerer Zeit) wird das FA sich fragen, was denn in den Vorjahren war und ggfls Nacherklärung verlangen.
Je nach Höhe des Einkommens, bzw der nicht entrichteten Steuer kann’s wegen Steuerhinterziehung „eng“ werden.

Das Finanzamt wird sich dann nachträglich melden und die
fehlenden Jahre einschätzen?..oder gibt es hier einen
Unterschied Privatperson / Gewerbe?

Nein.

Was passiert wenn A nun für 2007 eine E.ST. abgibt?

Siehe oben.
Gruß
Karl

ganz kurz, wg. dem falschen beitrag unten:

im §46 estg stehen vernalagungsgründe für lohnempfänger - einfach mal lesen und dann entscheiden

und ob man eine steuererklärung abgibt oder nicht, entscheidet man selbst, zumindest wenn es sich um eine antragsveranlagung handelt

neuerdings geht es da zurück bis ins jahr 2000, wenn man sich noch beeilt dieses jahr

also alten bettel raussuchen und durchrechnen lassen, was rauskommt für 2000 bis 2006

gruß inder

Servus Karl,

Das Finanzamt wird sich dann nachträglich melden und die
fehlenden Jahre einschätzen?..oder gibt es hier einen
Unterschied Privatperson / Gewerbe?

Nein.

In welchem Land ist das so? Von Deutschland sprichst Du ja wohl nicht, denn in § 46 EStG steht ganz was anderes.

Schöne Grüße

MM

Servus,

hierzu:

weil er befürchtet Steuern nachzuzahlen -

die Frage:

Woher rührt diese Befürchtung?

Handelt es sich um einen Arbeitnehmer?

Wird bei ihm keine Lohnsteuer einbehalten?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Das Finanzamt wird sich dann nachträglich melden und die
fehlenden Jahre einschätzen?..oder gibt es hier einen
Unterschied Privatperson / Gewerbe?

Nein.

In welchem Land ist das so? Von Deutschland sprichst Du ja
wohl nicht, denn in § 46 EStG steht ganz was anderes.

Hallo Martin,
bis jetzt war ich des offensichtlich irrigen/blauäugigen Glaubens, die Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung orientiere sich nur an der Höhe des zu versteuernden Einkommens (waren mal TDM 24/48), nicht an dessen Herkunft.
Der Blick auf § 46 EStG hat mich eines besseren belehrt, aber schlauer bin ich daraus nicht geworden. Die Parlamentarier, die einen (für Otto Normal-Steuerpflichtigen) derartig unverständlichen Text haben durchgehen lassen, die gehören „aus dem Tempel gejagt“. Überzeugt bin ich : hätten nur die MdBs, die den Text wirklich verstehen, bei der Beschlussfassung im Bundestag zugestimmt, hätte es dafür keine Mehrheit gegeben.
Gruß
Karl

Schöne Grüße

MM