Hallo,
darf der Betreiber eines Breitbandkabelnetzes verlangen, dass Mieter im Zugang zur Wohnung gewähren, damit dieser eine vorhandene Antennenanschlussdose gegen eine Multimediadose austauschen kann, auch wenn der Mieter keinen Vertrag mit dem Anbieter hat und dessen Dienste nicht nutzt und auch in Zukunft nicht nutzen möchte? Ist der Mieter verpflichtet, nicht genutzte derartige Anschlussdosen so von Möbel freizuhalten, dass jederzeit ein Techniker ran kann, auch wenn die Dose nicht genuzt wird? Bzw. ist der Mieter verpflichtet für o.g. Arbeiten seine Schrankwand (teilweise mit der Wand verschraubt) wegzuräumen?
Vielen Dank im Voraus für Infos.
Hallo Manuela
darf der Betreiber eines Breitbandkabelnetzes verlangen, dass
Mieter im Zugang zur Wohnung gewähren, damit dieser eine
vorhandene Antennenanschlussdose gegen eine Multimediadose
austauschen kann
Zum Rechtlichen kann ich hier nichts beitragen, aber zum Technischen:
Es kann schon sein, daß bei einer Änderung oder Reparatur irgendwo in einer anderen Wohnung auch deine Wohnung betroffen ist. Es kann nämlich sein, daß das Kabel nicht für jede Wohnung einzeln verlegt ist, sondern von Wohnung zu Wohung weiterläuft. Wenn nun irgendwo was mit dem Empfang nicht paßt oder aus technischen Gründen andere Dosen notwendig sind, dann muß nun mal auch die in deiner Wohnung ausgetauscht werden.
Zur Zugänglichkeit elektrischer Installationen steht was in der VDE. Die ist Grundlage einer ordnungsgemäßen Elektroinstallation. Die ist Grundlage deines Stromliefervertrags. Insofern ergibt sich zumindest, daß die Dose leicht zugänglich gehalten werden muß. Ginge es nicht, die Rückwand eines Schranks von innen auszuschneiden, um ranzukommen?
Hans
Ginge es nicht,
die Rückwand eines Schranks von innen auszuschneiden, um
ranzukommen?
ist ungünstig, wenn die Schrankwand direkt bis an die steckdosen rangeht. also es kann noch ein stecker reingesteckt werden, wenn aber die steckdosen in der raumecke sind, und der raum zwischen wand und schrankwand gerade so reicht um den stecker reinzustecken, wirds für einen techniker sicherlich schwierig dort zu arbeiten…
Hi,
die Story kommt mir sehr bekannt vor.
Konnte sich die Person ordentlich ausweisen?
Hat die Person sich mehrere Tage vorher angekündigt?
Falls auch nur eine Frage mit Nein beantwortet würde, würden bei mir die Alarmglocken angehen und einen Betrüger vermuten, der sich Zugang zur Wohnung erlangen will. Vielleicht sogar einer von der allerschlimmsten Sorte, die von der GEZ.
Ich habe schon von mehreren meiner Mitstreiter gegen diesen Verein gehört, dass die sich für Mitarbeiter örtlicher Kabelnetzbetreiber oder Telekomtechniker ausgeben. Die fliegen aber recht schnell auf wenn man einen Personalausweis, einen Mitarbeiterausweis und die Mitarbeiternummer haben will und sie bittet 10min zu warten(draußen natürlich) um die Daten zu prüfen.
MFG
Konnte sich die Person ordentlich ausweisen?
Hat die Person sich mehrere Tage vorher angekündigt?
vielen dank für den hinweis. um betrüger handelt es sich sicherlich nicht, es hat auch noch niemand direkt vor der tür gestanden, sondern es war ein schreiben mit terminankündigung für nächste woche bei allen mietern des hauses im briefkasten.
Auch ein Hallo,
der Beitrag von „Elektiker“ ist eindeutig und richtig; der Vermieter hätte ggf. den Mieter darauf hinweisen müssen, dass die Dose der Kabelgesellschaft frei zugänglich sein müsste.
Wie auch bereits beschrieben, muss bei einer Störung im Haus der Fehler gesucht werden und da die Leitungen von Etage zur Etage gezogen sind, müssen alle Anschlüsse frei zugänglich sein.
Der Vermieter hat sich übrigens bei dem Kabelnutzungsvertrag mit dem Kabelbetreiber verpflichtet, dass alle technischen Anschlüsse zugänglich sein müssen.
Also auch ein Vermieterproblem.
Die Kabelnetzbetreiber rüsten offenbar das Haus technisch auf und für die Kabeln. ist es kostengünstiger, auch die Haushalte technisch aufzurüsten, die derzeit kein Kabel nutzen; evtl. ist der Austausch der Dose für die oberen Wohnungen aus techn. Gründen erforderlich.
lG