Hallo Experten,
gibt es eine Vorschrift ab wie vielen Mitarbeitern ein Mitarbeiter zum Ersthelfer „ausgebildet“ werden muss, d.h. also regelmäßig Erste-Hilfe-Seminare besuchen muss etc.?
Gruß,
Sax
Hallo Experten,
gibt es eine Vorschrift ab wie vielen Mitarbeitern ein Mitarbeiter zum Ersthelfer „ausgebildet“ werden muss, d.h. also regelmäßig Erste-Hilfe-Seminare besuchen muss etc.?
Gruß,
Sax
Hallo,
gibt es eine Vorschrift ab wie vielen Mitarbeitern ein Mitarbeiter zum Ersthelfer „ausgebildet“ werden muss, d.h. also regelmäßig Erste-Hilfe-Seminare besuchen muss etc.?
Natürlich ist sowas in Deutschland geregelt. Ich denke mal, dass es da aber nicht die eine Vorschrift gibt. Möglicherweise hängt es von der Art der Betriebes ab. So steht es dann auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html
Dann fallen mir zum einen die Vorschriften der Berufsgenosschaften oder entsprechender Institutionen ein. http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?conten…
Hier mal zu § 26 scrollen.
Grüße
Hi
Grundlegend muss jeder Betrieb mindestens 2 Ersthelfer haben die nicht gemeinsam Urlaub haben dürfen.
Betreibt der Betrieb Aussenstellen / Baustellen muss auf jeder Baustelle ein Ersthelfer dabei sein .
in Ausnahmefällen kann man einen Ersthelfer eines anderen Gewerkes benennen.
beispielweise der Elektriker und der Wasserinstallateur sind auf einem Neubau , der Elektriker kommt mit 2 Mann , der Installateur ist mit 5 Mann da , da kann der Elektriker sagen , das man sich auf den Ersthelfer der Wasserinstallationen beruft , den er aber dann auch mit Namen benennen muss .
Ein Betriebsersthelfer muss alle 2 Jahre auf eine Fortbildung .
Die Firma kann jemanden zum Ersthelfer benennen , der eine Grundbasis an Erste Hilfe hat , z:B: frischer Autoführerschein , er muss diese Person dann aber innerhalb 3 Monaten zur Weiterbildung schicken
Toni
es gibt ein paar Ausnahmen , aber das beträfe jetzt Einzelfälle , die wahrscheinlich nicht Gegenstand der Frage sind
Hallo,
Grundlegend muss jeder Betrieb mindestens 2 Ersthelfer haben
die nicht gemeinsam Urlaub haben dürfen.
JEDER Betrieb?
Ungläubige Grüße,
Tinchen
Servus,
dann muss ich die Frage wohl etwas detaillierter Stellen:
Nehmen wir an es handelte sich um eine Steuerprüferkanzlei mit ca. 50 Mitarbeitern.
Was würde hier gelten?
Gruß,
Sax
Grundlegend muss jeder Betrieb mindestens 2 Ersthelfer haben
die nicht gemeinsam Urlaub haben dürfen.JEDER Betrieb?
Natürlich nicht, einfach das/den über dir ignorieren. Unsere Aussenstelle in Süddeutschland benötigt zB nur einen Ersthelfer, da dort nur 7 Verwaltungsangestellte arbeiten.
Gruß, DW.
Hoi.
Hier http://www.dguv.de/erstehilfe/de/themenfelder/betr_e… findet man genaueres.
"Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, BGV/GUV-V A 1):
* Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
* Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
*
o in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
o in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten."
Zur Zeit ist die Seite der VBG, zuständig für Steuerberater etc., offline, sonst später mal bei denen unter „Ersthelfer“ suchen.
Ciao
Garrett
Super. Danke!
…