für einen normalen V-Scheck wird kein Stempel benötigt. Vorgeschrieben ist dies nur bei einem Orderscheck, der auf eine Firma gezogen ist. Diesen kann man an dem roten Bslken auf der rechten Seite des Schecks erkennen.
Hier muss das Indossament (Unterschrift) und der Firmenstempel auf der Rückseite angebracht werden. Ansonsten wird der Scheck von der bezogenen Bank nicht eingelöst.
ohne jetzt eine klare Regelung hierzu zu kennen und rein aus der Praxis: Auch eine handschriftliche Angabe der Firmierung funktioniert bei Orderschecks normalerweise. Wichtig ist halt, dass da nicht nur drei Haken hingekrickelt sind, sondern das einlösende Unternehmen klar erkennbar ist.
Also im österreichischen ScheckG gibts da keine Pflicht dazu und das beruht ja auf einem internationalem Übereinkommen. Vermute daher auch, dass man keinen Stempel benötigt.