Pflicht gesamte Hausfassade dämmen?

Hallo, ich bin Besitzer eines älteren Einfamilienhauses (Baujahr 1938) und habe dieses vor 5 Jahren innen komplett renoviert. Nun möchte ich gern als Schutz vor Frost die hintere Hausfassade dämmen, da hier einige Rohre der Wasserinstallation relativ weit in das Mauerwerk gestemmt wurden. Dazu habe ich eine Firma bestellt die mir einen Kostenvoranschlag dafür erstellen sollte. Als diese Firma kam und ich mein Anliegen geschildert habe, wurde mir mitgeteilt das laut ENEV (Energieeinsparverordnung) vorgeschrieben sei, dass man die gesamte Hausfassade dämmen muss, sobald man mehr als 10% der Fassadenfläche dämmen will. Stimmt das?
Nach meiner Recherche habe ich dazu nicht gefunden. Nur eine Aussage darüber, dass bei einer Dämmfläche von mehr als 10% des Hauses ein maximaler Wärmeleitwert von 0,24 nicht überschritten werden darf, aber nicht dass mir der Gesetzgeber vorschreibt das gesamte Haus dämmen zu müssen…

Vielen Dank für alle Antowrten!

Hallo,
wenn die Vorschrift bestuende, mehr als 10 Prozent dann ganz, muesste man beispielsweise 3x nur 9 Prozent daemmen.
Gruss Helmut

Huhu,

die Pflicht bei Arbeiten die ENEV einzuhalten ist zu einen richtig, zum anderen aber etwas Falsch dargestellt. Denn die Dämmpflicht tritt nur ein, Wenn ein Bestimmter Mindestwert nciht erreicht ist.

Klick

Dort findet man auch den Satz

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen,
wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.

Das die Firma gleich empfihlt, dass du alles machen musst ist kalr, wollen ja Geld verdienen. Ob du das Wirklich machen musst kann man dir aus der Ferne nicht Sagen.

Wie möchtest du die Fassade eigentlich Dämmen?

Also war die Firma auf Geld aus und nicht af wirkliche Beratung, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Ich möchte wirklich nur 1 Hausseite Dämmen um ein sicheres Gefühl zu haben, dass mir meine Wasserleitungen nicht einfrieren für den Fall, es sollte mal wieder ein richtig kalter Winter kommen. Diese Pflicht, wenn ich meine Außenfassade dämmen möchte, dann muss ich alles Dämmen oder ich darf nicht, gibt es also nicht, richtig?

Ich möchte gern mit PUR-Hartschaumplatten dämmen, da diese mit relativ geringem Aufbau die nach ENEV geforderten
U = 0,24 W/(m²K) erreichen.

Doch die Pflicht gibt es, genau so wie die Pflciht zur Dämmung der oberen Geschossdecke oder des Daches, aber ob du darunter fälslt kann ich nicht Sagen, daher auch den Link zur ensprechender Stelle zur Enev.

Ob die Dämmung die passende ist kann ich nciht sagen.

Hallo,
soweit ich weiß, gibt es die Pflicht zur Dämmung nur, wenn nachgewiesen ist, dass dadurch ein Spareffekt eintritt.
Dich kann niemand zwingen, für 50 000 € ein Haus zu dämmen, wenn du in 20 Jahren dabei nur 5000 € einsparst.
Such dir einen neutralen Sachverständigen. Der kostet zwar ein paar €, aber rausgeschmissenenes Geld ist wesentlich teurer. Und nimm auf keinen Fall einen, der gleichzeitig Verkäufer auf diesem Gebiet ist, so wie deine Handwerker.

Gruß
Bernd

hi,

das hilft ihm nun so gar nicht weiter.

niemand zwingt jemanden zu irgendwas. Es gibt immer eine andere Option.
Es ist auch noch nicht klar, ob die restlichen Wände eventuell ausreichen.

Fakt bleibt aber: wenn man Dämmt, muss das Ergebnis am Ende gewisse Vorgaben erfüllen.

Man könnte den Link zur Energieeinsparverordnung nochmal posten, aber das liest eh wieder keiner.

grüße
lipi