Hallo,
ich habe eine Frage zur Pflicht eines Kostenvoranschlages.
Es geht um gewissermaßen schon routinemäßige Arbeiten durch einen Zahntechniker, d.h. es werden alle 6 Monate kleine Verschleißteile an einer Implantat-Versorgung ausgetauscht, Aktion dauert nur ein paar Minuten. Die ganzen Kosten belaufen sich dabei immer um die 200 - 250 €. Seit etwa 10 Jahren hat die SBK diese Kosten immer wieder beglichen, indem der Patient die Rechnung vorfinanzierte, sie einreichte und die Kasse die Rechnung erstattete.
Jetzt gibt es eine neue Sachbearbeiterin. Diese möchte nun, dass vor jeder Behandlung der Zahnarzt aufgesucht wird und dass dieser und der Zahntechniker einen Kostenvoranschlag zu erstellen haben. Die Aktion wird dadurch wesentlich aufwendiger und teurer, da der Zahnarzt bisher nicht notwendig war.
Jetzt meine Frage: Ich habe einmal gelesen, dass man für Behandlungen unter 1000€ nicht jedes Mal einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einholen muss.
Wenn ich für jede Behandlung zuerst einen Kostenvoranschlag benötige, dann kann ich mich ja gar nicht mehr behandeln lassen, wenn ich allein schon an die Schnelligkeit der Sachbearbeiter in der Krankenkasse denke, die Wochen und mehrmalige Anfragen benötigen, bis sie überhaupt ein Lebenszeichen von sich geben.
Ich sage schon jetzt besten Dank für hilfreiche Antworten.
