Pflicht Kostenvoranschlag Zahnarzt

Hallo,

ich habe eine Frage zur Pflicht eines Kostenvoranschlages.
Es geht um gewissermaßen schon routinemäßige Arbeiten durch einen Zahntechniker, d.h. es werden alle 6 Monate kleine Verschleißteile an einer Implantat-Versorgung ausgetauscht, Aktion dauert nur ein paar Minuten. Die ganzen Kosten belaufen sich dabei immer um die 200 - 250 €. Seit etwa 10 Jahren hat die SBK diese Kosten immer wieder beglichen, indem der Patient die Rechnung vorfinanzierte, sie einreichte und die Kasse die Rechnung erstattete.

Jetzt gibt es eine neue Sachbearbeiterin. Diese möchte nun, dass vor jeder Behandlung der Zahnarzt aufgesucht wird und dass dieser und der Zahntechniker einen Kostenvoranschlag zu erstellen haben. Die Aktion wird dadurch wesentlich aufwendiger und teurer, da der Zahnarzt bisher nicht notwendig war.

Jetzt meine Frage: Ich habe einmal gelesen, dass man für Behandlungen unter 1000€ nicht jedes Mal einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einholen muss.
Wenn ich für jede Behandlung zuerst einen Kostenvoranschlag benötige, dann kann ich mich ja gar nicht mehr behandeln lassen, wenn ich allein schon an die Schnelligkeit der Sachbearbeiter in der Krankenkasse denke, die Wochen und mehrmalige Anfragen benötigen, bis sie überhaupt ein Lebenszeichen von sich geben.

Ich sage schon jetzt besten Dank für hilfreiche Antworten.

Lies mal deinen Vertrag mit der SBK durch, ab was für einer Summe ein KV notwendig ist. Sollte es tatsächlich so sein das dein Rechnungsbetrag drunter liegt, wende dich schriftlich an deine Kasse.

Mit Zahnmedizin hat das aber nix zu tun.

Schönes Wochenende

Lies mal deinen Vertrag mit der SBK durch, ab was für einer
Summe ein KV notwendig ist. Sollte es tatsächlich so sein das
dein Rechnungsbetrag drunter liegt, wende dich schriftlich an
deine Kasse.

Servus Lucia,

bei der ‚SBK‘ handelt es sich wahrscheinlich um die Siemens Betriebskrankenkasse - also eine ‚gesetzliche‘
Implantatgetragener Zahnersatz ist keine Vertragsleistung, sondern eine ??? - schlagmichtot. Der neue Bema war der Grund, dafür, dass ich ein Jahr vor dem Rentenalter aufgehört habe :wink:

Jetzt kommt es hier zu regelmäßigen Reparaturen/Wiederherstellungsmaßnahmen an andersartigem (?) Zahnersatz. Wie da die Vertragslage aussieht, weiß ich nicht - will ich auch nicht wissen. Nur, dass Deine Antwort, die auf eine privatversicherte Patientin abzielt, nicht stimmen kann, weiß ich schon.

Hier will eine gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatzleistungen einen HKPl haben - das ist eigentlich ganz normal. Es handelt sich aber um eine Privatleistung. Die abrechnungstechnische Problematik wurde bisher 10 Jahre lang scheinbar elegant auf dem Wege der Kostenerstattung ‚geregelt‘- Das war vermutlich gar nicht legal - nur vernünftig :wink:. Jetzt soll für denselben, sich wiederholenden Vorgang der ganze vorgeschriebene Apparat angeworfen werden. Mit dem ‚Wirtschaftlichkeitsgebot‘ hat das natürlich nichts zu tun - ich fürchte allerdings, daß hier das 'Legalitäts’gebot für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die Vorfahrt vor der Vernunft hat.

Vielleicht kannst Du noch etwas Licht in die vertragstechnische Finsternis bringen, wenn Du mal davon ausgehst, dass es sich hier um eine gesetzliche Krankenkasse handelt - ich kann’s nicht - mehr.

Gruß

Kai Müller

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Hallo Kai,

mhh wenn ich davon ausgehe das es eine gKV wäre, passt die Sachlage gar nicht, noch nicht einmal wenn es ein Härtefall wäre.
Es handelt sich um eine Anderstartige Versorgung, warum der Patient dann anscheinend dennoch das Geld zurückerstattet bekommt… ?

Mhh grübel, evtl. eine private Zusatzversicherung?

Gruß und schönen Sonntag

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Servus lucia,

schau doch mal da

http://www.sbk.org/

Gruß

Kai Müller

Ergo,
gilt meine erste Aussage, das er sich in seinen Verträge schlau machen sollte.

Gruß

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Ogottogott lucia,

jetzt noch mal ganz von vorn:

die sbk ist eine ganz normale Krankenkasse, keine private Versicherung und auch keine Zusatzversicherung. Zeig’ mir die Patientin, die in die Vertragswerke schaut, die sie - meist unwissenderweise - mit ihrer Pflichtversicherung hat. Es muss doch hier unter den Profis jemanden geben, der da eine kompetente Auskunft geben will/kann!

Gruß

Kai Müller

Hallo,

wenn es sich um eine Gesetzliche Krankenkasse handelt, gibt es diese Grenze meines Wissens nicht.

Was mich jetzt aber interessieren würde, von wem wird denn die Rechnung erstellt? Vom Zahntechniker (Labor) oder vom Zahnarzt?

LG Kathi

Doch Ergo,
aber kein och Gott och Gott,

es gibt keine gKV die so die Summen begleicht für solche Leistungen, auch bei keinem Härtefall, ergo kann es sich nur um die Zusatzversicherung der SBK handeln. Somit rein privat zusätzlich.
Ergo soll der Patient in seine Verträge schauen.

Gruß

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ach ja soviel zum Thema
das es da keine Zusatzversicherung gibt.

http://www.sbk.org/individuell-versichert/individuel…

Gruß

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Hallo Bine,

bevor sich hier zwei unserer Experten an die Gurgel gehen, will ich versuchen ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen:

ich habe eine Frage zur Pflicht eines Kostenvoranschlages.
Es geht um gewissermaßen schon routinemäßige Arbeiten durch einen Zahntechniker, d.h. es werden alle 6 Monate kleine Verschleißteile an einer Implantat-Versorgung ausgetauscht,ktion dauert nur ein paar Minuten. Die ganzen Kosten belaufen sich dabei immer um die 200 - 250 €. Seit etwa 10 Jahren hat die SBK diese Kosten immer wieder beglichen, indem der Patient die Rechnung vorfinanzierte, sie einreichte und die Kasse die Rechnung erstattete.

Grundsätzlich sind alle Arbeiten an Zahnersatz bei gesetzlich versicherten Patienten vor Durchführung genehmigungspflichtig.

Da diese Regelung aber bei sofort notwendigen Reparaturen nicht praktikabel ist, haben sich die Spitzenverbände der Zahnärzte und Krankenkassen schon vor vielen Jahren auf einen Kompromiss geeinigt, der allerdings nie Eingang in das Vertragsregelwerk gefunden hat: Reparaturen, deren Gesamtkosten DM 500,- (€250,-) nicht übersteigen, müssen nicht vorher genehmigt werden.

Darüber hinaus gilt: zahntechnische Leistungen dürfen nur vom Zahnarzt in Auftrag gegeben werden und sind von diesem per Heil- und Kostenplan abzurechnen.

In Deinem Fall hat Deine Krankenkasse in der Vergangenheit offensichtlich regelmässig gegen diese Verpflichtung verstossen (es sei denn Du wärst ein freiwillig versichertes Mitglied Deiner Krankenkasse und hättest mit dieser eine sogenannte Kostenerstattung vereinbart).

Davon hast Du zwar in der Vergangenheit profitiert, die neue Sachbearbeiterin hält sich aber jetzt an die Vorschriften.

Wenn halbjährlich ohne zahnärztliche Indikation Teile ausgetauscht werden, dann würde ich als Sachbearbeiter auch mißtrauisch und darauf bestehen, daß ein Zahnarzt diese Maßnahmen überprüft und verantwortet.

Dazu kommt noch, daß gesetzliche Krankenkassen Implantate nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen genehmigen durften, sodass die rechtliche Lage für Dich sehr schwer zu durchschauen sein dürfte.

Um es kurz auf den Punkt zu bringen:

Die Sachbearbeiterin hat Recht!!

Jetzt meine Frage: Ich habe einmal gelesen, dass man für Behandlungen unter 1000€ nicht jedes Mal einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einholen muss.

Das ist leider falsch.

Gruß
Gero