Firma X behauptet (berechtigte) Rechnungen an Person A geschickt zu haben. Diese sind (nachweislich) nicht angekommen.
X gibt das ganze nach ein paar Monaten an ein Inkassobüro I weiter und I schickt A eine Mahnung.
A bietet I an, die Ursprungsforderung zu begleichen, nicht aber die Kosten des Inkassobüros.
I stellt fest, dass diese Rechnungen vermutlich wirklich nie versendet wurde, ist aber der Meinung, A hätte die Rechnungen anfordern müssen, da A bekannt war, dass noch Forderungen bestehen.
A sagt, er habe die Forderungen vergessen und wäre nicht in der Pflicht, die Rechnungen anzufordern.
Lange Geschichte, kurze Frage: Ist ein Kunde tatsächlich in der Pflicht, nicht-erhaltene Rechnungen „einzutreiben“, wenn er wissen konnte, dass eine Forderung besteht (die er aber möglicherweise vergessen hat)?
Lange Geschichte, kurze Frage: Ist ein Kunde tatsächlich in
der Pflicht, nicht-erhaltene Rechnungen „einzutreiben“, wenn
er wissen konnte, dass eine Forderung besteht (die er aber
möglicherweise vergessen hat)?
Natürlich nicht. Aber ich denke, dass es vielen Unternehmern und Inkassobüros passen würde, wenn es diese Pflicht gäbe. Dann hätte endlich das unselige Rechnungsschreiben ein Ende, denn der Kunde wäre in der Pflicht, der Rechnung nachzulaufen. Und die Inkassobüros erst recht, denn dann täte sich eine ganz neue Einnahmequelle auf, Inkassokosten ohne Forderung. Und wenn dann keine Rechnung kommt, weil der Unternehmer es auch vergessen hatte? Dann könnte das Inkassobüro noch mehr abschöpfen.
Man könnte die Sache aber noch steigern; unbestellte Ware ohne Rechnung zusenden und sofort ein Inkassobüro drauf ansetzen.
In dem fiktiven Fall würde ich dem fiktiven Inkassobüro empfehlen, damit mal zu einem fiktiven Gericht zu gehen und mich fiktiv zu verklagen.
Gruss
Iru
Das Problem an der Sache ist, dass eine Rechnung grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung ist. Da müsste man sich schon im Einzelfall ansehen, ob denn eine (konkludente) Stundung anzunehmen sein könnte bis zum Erhalt der Rechnung - was ich wohl in den Fällen bejahen würde, in denen die Rechnung auch wirklich relevant ist (also in vielen, aber nicht allen).
Levay
Das Problem an der Sache ist, dass eine Rechnung grundsätzlich
keine Fälligkeitsvoraussetzung ist. Da müsste man sich schon
im Einzelfall ansehen, ob denn eine (konkludente) Stundung
anzunehmen sein könnte bis zum Erhalt der Rechnung - was ich
wohl in den Fällen bejahen würde, in denen die Rechnung auch
wirklich relevant ist (also in vielen, aber nicht allen).
Was heisst denn konkludente Stundung?
In vielen Fällen wird der zu bezahlende Betrag ja erst durch die Rechnung bekannt, z.B. Strom, Gas, Wasser, Telefon, aber theoretisch bei jeder Form von Dienstleistungen, die nach Stunden oder Menge abgerechnet wird. Wie würde es dann aussehen? Der Kunde hat schließlich keine Möglichkeit, den Betrag zu bezahlen, solange er keine Rechnung erhält.
Hallo,
Antworten hast Du ja jetzt bereits genug bekommen, aber
Firma X behauptet (berechtigte) Rechnungen an Person A
geschickt zu haben. Diese sind (nachweislich) nicht
angekommen.
wie kann man nachweisen, dass man Post NICHT bekommen hat?
Gruß
Didi
Das halte ich auch für nahezu ausgeschlossen. Gerade DESWEGEN sieht die Beweislastregel vor, dass der, der was will, den Zugang der dafür erforderlichen Post beweisen muss - nicht umgekehrt.
Levay
wie kann man nachweisen, dass man Post NICHT bekommen hat?
Zum Beispiel, wenn es der Versender zugibt, bzw eingesteht sie an die falsche Adresse geschickt zu haben.
Oder man bemerkt, nachdem man nachträglich Rechnungskopieen angefordert hat, dass dort die falsche Adresse draufsteht.
Oder die Rechnung ging per E-Mail raus, dann kann man sogar technisch beweisen, dass die Mail nie beim Mailserver eingeliefert wurde (sofern man Zugriff auf die Serverlogs hat).
Oder sie wurde per Einschreiben verschickt, aber sie konnte nicht zugestellt werden.
Wahrscheinlich gibt es noch mehr Möglichkeiten
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Hallo,
Antworten hast Du ja jetzt bereits genug bekommen, aber
wie kann man nachweisen, dass man Post NICHT bekommen hat?
Auf verschiedene Arten…aber darum ging es in der Fragestellung nicht. Es ging darum, ob die Rechtspflicht besteht, Rechnungen einzufordern.
Iru