Pflicht o. Wahl zurück zur GKV wg. Grenze

Guten Tag an alle Leser!

Ich möchte mich ggf. privat Krankenversichern.
Derzeit könnte ich (39 J.) das, weil ich in 2004 bis 2006 mit Sicherheit über der Bemessungsgrenze liege.
Ich liege aber immer nur knapp über der Grenze (ca. +700 - +1500 EUR).
Was passiert, sollte ich danach unter die Bemessungsgrenze fallen?
Falls ich darunter käme, würde ich ca. knapp unter der Grenze bleiben.

Ich würde auch dann wg. der „Vorteile“ lieber in der PKV bleiben. Kann ich dann freiwillig zurück ("Möglichkeiten Wechsel zurück zur GKV) - oder besteht sogar die Pflicht für mich dann zurück zu gehen?

Oder soll ich den Wechsel lieber ganz sein lassen, und zusätzlich zur freiwilligen Mitgliedschaft eine doch recht teuere Zusatzversicherung abschließen? Dazu sei noch bemerkt (39j, männlich, Single ohne Kinder).

Danke im Voraus für die „rechtliche Seite“ - und die Erfahrungen/Ratschläge zum Wechsel zur PKV.

mfg

Hallo Thorsten,

für dich zur Info die ab 2005 gültigen Sozialversicherungsdaten (seit gestern amtlich bestätigt):

In der Kranken-Versicherung steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze, die für die Versicherungspflicht maßgeblich ist, von 3.862,50 Euro auf 3.900 Euro monatlich.

Die Pflichtversicherungs-Grenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, wird von 3.487,50 Euro auf 3.525 Euro pro Monat erhöht.

Dieser Wert ist gleichzeitig Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und die Pflegeversicherung.

Nun zu deinen Fragen:

Fällst du unter die Grenze von 3.900 € bist du wieder pflichtig, kannst dich aber trotzdem weiter privat krankenversichern… Und zwar musst du dann einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen…

Damit bist du in Bezug auf den „Grund: Verdienst unterhalb der JAEG“ befreit - zurück in die Gesetzliche geht dann allerdings für den „Grund“ nicht mehr…

Wechsel in die Private: Wenn du zu deinen Rahmenbedingungen auch noch gesund bist… Liegen dir alle Möglichkeiten der vielfältigen Tarifwelt zu Füßen. Wenn nicht ganz so gesund: Dann nicht mehr ganz so viele Möglichkeiten… Aber immer noch genügend bessere als die Absciherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Darüberhinaus hast du mit 39 Jahren noch ausreichend Gelegenheit u. a. Alterungsrückstellungen in der Privaten zu bilden…

Und noch nen Tipp: Nicht nur auf den Preis achten. Das Preis/Leistungsverhältnis ist das entscheidende. Lieber n paar Euro mehr, aber die Sicherheit: ausreichend Rückstellungen fürs Alter, gute Leistungen (ist natürlich subjektiv), gute und schnelle Regulierung etc.

Und nu: Viel Spaß bei der Suche nach dem für dich Richtigen…

Gruß Matthias

PS: Schau mal u. a. bei der Alten Oldenburger vorbei

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Juhe,

das „regelmäßige“ Jahresarbeitsentgelt berechnest du wie folgt:

monatliches Arbeitsentgelt x 12

plus „regelmäßig“ gezahlte, garantierte Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen, 13./14. Monatsgehalt

Vermögenswirksame Leistungen

auch Leistungszulagen, wenn sie regelmäßig gezahlt werden

pauschale Mehrarbeitsvergütungen

regelmäßige Sachbezüge, z. B. freie Wohnung.

Das alles muss ab dem 1.1.2005 größer als 46.800 € (für alle die, die nach dem 1.1.2002 eine private KV abschließen) sein…

Nicht mitgerechnet werden:

Arbeitgeberanteile zur SV
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit; Überstunden
Jubiläumsgelder
Trinkgelder
unregelmäßige Sachbezüge
Fahrtkostenzuschüsse, Essensgeldzuschüsse
Beiträge zur Gruppenunfallversicherung
Direktversicherungsbeiträge
Zuwendungen an Pensionskassen
Zuschläge mit Rücksicht auf den Familienstand
sonstige Einnahmen (aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen)

Mehrere Beschäftigungen:

Die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Nicht angerechnet werden Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien Beschäftigungen, wie geringfügiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit.

Ich hoffe, das hilft…

Gruß Matthias

Hallo Juhe,

soweit das Weihnachtsgeld regelmässig gezahlt wird und 80% beträgt, müsstest Du über der Grenze 2004 und 2005 liegen und wärst damit versicherungsfrei. Frag doch mal Deine Krankenkasse nach Deinem Status, oder in Deinem Personalbüro. Es könnte nämlich sein, dass Du Familienzuschläg erhälst und die gelten nicht für die JAEG.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Thorsten,

die meisten Fragen hat ja Matthias bestens beantwortet.

Oder soll ich den Wechsel lieber ganz sein lassen, und
zusätzlich zur freiwilligen Mitgliedschaft eine doch recht
teuere Zusatzversicherung abschließen? Dazu sei noch bemerkt
(39j, männlich, Single ohne Kinder).

Danke im Voraus für die „rechtliche Seite“ - und die
Erfahrungen/Ratschläge zum Wechsel zur PKV.

mfg

Ich rate Dir eindeutig ja. Es sind aber bei der Auswahl von privaten Krankenversicherungen einige Punkte zu beachten.

Die soltest Du mit einem Versicherungsmakler klären!

Viele Grüße
Thorulf Müller