Pflicht oder nicht? (§ 56 EStDV)

Hallo zusammen,

eigentlich ist doch jemand, der ein Gewerbe hat, verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Nehmen wir an, ein Studentenehepaar habe ein Gewerbe und verdiene damit unter 4000 €; ansonsten (außer Unterwhalt von Eltern) keine Einkünfte.

Nun gibt es den § 56 EStDV, der sich so liest, als bestehe doch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Wenn dem so ist, wie macht das Studentenpaar dem FA klar, dass die Einkünfte so gering sind, und dass sie ihm keine Einkommensteuererklärung abgeben?

Schöne Grüße
JoKu

Wenn dem so ist, wie macht das Studentenpaar dem FA klar, dass
die Einkünfte so gering sind, und dass sie ihm keine
Einkommensteuererklärung abgeben?

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gruß inder

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Danke für die Info!
Ich hätte gar nicht gedacht, dass es in diesem Fall so formlos geht.

Eine korrekte EÜR sollte dieser Gewerbler aber wohl trotzdem angefertigt haben und mit Belegen auf vorschriftsmäßige Dauer ordentlich aufbewahren,
falls das FA mal zu Besuch(*g*)kommen will.

Gruß JK

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Danke für die Info!
Ich hätte gar nicht gedacht, dass es in diesem Fall so formlos
geht.

Eine korrekte EÜR sollte dieser Gewerbler aber wohl trotzdem
angefertigt haben und mit Belegen auf vorschriftsmäßige Dauer
ordentlich aufbewahren,

naja, wenn er weiss, was an gewinn ungefähr rauskommt, dann kann man sich die EÜR auch schenken, weil nur für die schublade ist ja dann auch zu schade.

aber im zweifelsfall sollte eine nachdokumentation möglich sein, falls doch mal genauer nachgehakt wird. kontoauszüge und rechnungen sollte man dann schon greifbar haben…

gruß inder