Hallo zusammen,
eigentlich ist doch jemand, der ein Gewerbe hat, verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Nehmen wir an, ein Studentenehepaar habe ein Gewerbe und verdiene damit unter 4000 €; ansonsten (außer Unterwhalt von Eltern) keine Einkünfte.
Nun gibt es den § 56 EStDV, der sich so liest, als bestehe doch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Wenn dem so ist, wie macht das Studentenpaar dem FA klar, dass die Einkünfte so gering sind, und dass sie ihm keine Einkommensteuererklärung abgeben?
Schöne Grüße
JoKu