In einem 2 Familienhaus mit ausgebauter Dachwohnung befinden sich noch die
Verdunstungs-Heizkostenverteiler.
Der Vermieter wird nun seit längerem von der Ablesefirma Ista angeschrieben, endlich
auf elektronische HKV umzurüsten.
Muss wirklich umgerüstet werden?
Was passiert, wenn nicht zum 31.12.2013 umgerüstet wird?
Vermieter kann sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr darum kümmern und Sohn
kennt sich noch nicht aus.
Hallo!
Vermieter wohnt mit in diesem Haus und es gibt nur 1 weitere Wohnung, die ist vermietet ?
Also alles zusammen 2 Wohneinheiten ?
Dann gelten ja sowieso viele Ausnahmen von der Heizkostenverordnung.
Man muss ja nicht nach Verbrauch abrechnen.
Sonst muss man auf moderne HKV umstellen lassen. Und verstehen muss man davon nichts, deshalb gibt’s ja die Servicefirmen, die schreiben ja nicht umsonst ihre bisherigen Kunden an. Über die Rechtslage und die Umbaukosten (sind ja anteilig umlegbar) geben die Firmen gerne Auskunft.
Und ich bezweifele, die Servicefirmen bieten den Ableseservice für Alt-HKV nach 2013 weiterhin an.
Also so oder so, man muss sie ersetzen. Am besten mit dem ende der laufenden Abrechenperiode. Nochmals Ablesen und Abrechnen nach alten HKV, gleichzeitig Einbau der neuen HKV. Zeitaufwand ist gegenüber Ablesen und Ampullentausch kaum länger,ca. 5-10 Minuten je Heizkörper. Aber das kann man alles dort erfragen.
Stellt man nicht um und greifen auch nicht die Ausnahmen, dann kann der Mieter die Abrechnung kürzen . Mindestens, m.E. nach kann er sie auch komplett rechtlich anzweifeln, weil mit einem nicht zulässigen Verfahren ermittelt. Dann müsste man ein Hilfsverfahren anwenden und auch da darf dann pauschal gekürzt werden.
http://www.techem.de/Deutsch/Fachwissen_Dialog/Fachb…
MfG
duck313