Pflicht zum Betriebsarzt?

Hallo

Mann nehme mal an ein AN ist seit längeren krank.
AG bestellt ihm zum Betriebsarzt.
Darf der Betriebsarzt sich zum negativen gegen einen AN entscheiden.
Und muss der AN dem Betriebsarzt alles über seine Krankheit erzählen.

MfG
Holger

Moin, Holger,

der AN geht zum Arzt seines Vertrauens, schlimmstenfalls kann er von seiner Krankenkasse zum Vertrauensarzt (welch herrlich blödes Wort!) bestellt werden. Zum Betriebsarzt muss er nicht.

Gruß Ralf

Hallo,

Darf der Betriebsarzt sich zum negativen gegen einen AN
entscheiden.

Kannst du mal klarer ausdrücken, was du damit meinst?

Und muss der AN dem Betriebsarzt alles über seine Krankheit
erzählen.

Nö, muss er nicht. Der Betriebsarzt kann dann allerdings womöglich nicht beurteilen, ob der AN für seine Tätigkeit noch tauglich ist und das ist nicht unbedingt positiv für den AN.
Mal abgesehen davon, unterliegt auch ein Betriebsarzt der Schweigepflicht (von der ihn nur der Patient befreien kann!). Der darf also dem AG nichts weiter mitteilen, als die Tauglichkeit des AN für seine Tätigkeit.

MfG

Jedenfalls werden einige AN per Post dazu aufgefordert zum Betriebsarzt
(mit Termin) zu kommen.
Gruß
Holger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Xolophos,

rein fiktiv mal ne dazu gehörige Verständnisfrage:

Mal abgesehen davon, unterliegt auch ein Betriebsarzt der
Schweigepflicht (von der ihn nur der Patient befreien kann!).
Der darf also dem AG nichts weiter mitteilen, als die
Tauglichkeit des AN für seine Tätigkeit.

Aber was wäre, wenn der AN genau dieses anzweifelte (ich meine die vom Betriebsarzt attestierte mangelnde Tauglichkeit)?

Blödes aus den Fingern gesaugtes Beispiel: Einem im OP eines Kramkenhauses tätigen Anästhesisten würde vom Betriebsarzt ein positives HIV-Testergebnis diagnostiziert.

Der Doc nun erhöbe massiv und mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln Einwände gegen die nun festgestellte mangelnde Tauglichkeit, da er der Meinung wäre, eine evtl. Ansteckungsgefahr der ihm anvertrauten Patienten sowie seiner Kollegen wäre angesichts fehlender Gelegenheit zum Austausch von Körperflüssigkeiten nicht gegeben.

Gesetzt den Fall, der Anästhesist verlöre den hernach angestrengten Prozeß gegen seinen AG, wäre die Frage des Ursprungsposters nicht irgendwie gerechtfertigt?

Sorry fürs Abschweifen.

Gruß

Awful Annie

Hallo Awful Annie,

Aber was wäre, wenn der AN genau dieses anzweifelte (ich meine
die vom Betriebsarzt attestierte mangelnde Tauglichkeit)?

Der Patient selber müsste ja vom Arzt Auskunft bekommen können. auf welcher Basis bzw. welcher Diagnose sein ‚‚Urteil‘‘ genau beruht.

Der Doc nun erhöbe massiv und mit allen ihm zu Gebote
stehenden Mitteln Einwände gegen die nun festgestellte
mangelnde Tauglichkeit, da er der Meinung wäre, eine evtl.
Ansteckungsgefahr der ihm anvertrauten Patienten sowie seiner
Kollegen wäre angesichts fehlender Gelegenheit zum Austausch
von Körperflüssigkeiten nicht gegeben.

Dazu kann ich nichts sagen, weil das Beispiel schon recht spreziell ist. Es kommt aber doch nicht nur auf die Meinung des Patienten/AN an, sondern vermutlich (auch) darauf, was für die verschiedenen Bereiche relevant ist. Wäre der Anästesist ein Arbeiter an ner Machine käme a) vermutlich kein Betriebsarzt darauf ihn auf HIV zu testen und b) wär es an ner Maschine (noch weniger als im Umgang mit Patienten) nicht relevant. Kommt also immer auf den Einzelfall an und die zugehörigen Umstände.

Gesetzt den Fall, der Anästhesist verlöre den hernach
angestrengten Prozeß gegen seinen AG, wäre die Frage des
Ursprungsposters nicht irgendwie gerechtfertigt?

Setzt du jetzt voraus, dass der Betriebsarzt vom Patienten selber Diagnosen erfährt, nach denen er bei normaler [Routine]-Untersuchung gar nicht gefragt hätte … oder in welche Richtung geht das?

MfG