Pflicht zum Bezeugen durch Unterschrift?

Sehr geehrte Sachkundige,
ich habe da leider keine Antwort gewusst und bitte Sie diese Frage mal anzusehen:

Rechtsprinzip: Wahrheitsfindung oder Kopfprämie?

Welchem Ziel ist ein Fahrkartenkontrolleur verpflichtet:
den Sachverhalt zu bezeugen (Wahrheitsfindung),
oder Fahrgäste zu „fangen“ (Kopfprämie)?

Fall:
Fahrgast sagt, er habe vergessen, die Mehrfahrtenkarte zu stempeln. Er zeigt aber Mehrfahrtenkarten für sechs, vier, drei und eine Zone vor, die er auf Vorrat gekauft hat und auch mit sich führt.

Der Fahrgast bittet den Kontrolleur darum, das Vorhandensein von mehreren Fahrkarten durch Unterschrift zu bezeugen.
Der Kontrolleur weigert sich.

Ich bin gespannt auf Ihre Meinung und danke im Voraus.
visit

stempeln. Er zeigt aber Mehrfahrtenkarten für sechs, vier,
drei und eine Zone vor, die er auf Vorrat gekauft hat und auch
mit sich führt.

Der Fahrgast bittet den Kontrolleur darum, das Vorhandensein
von mehreren Fahrkarten durch Unterschrift zu bezeugen.
Der Kontrolleur weigert sich.

Ich bin gespannt auf Ihre Meinung und danke im Voraus.

Hi,

Du wolltest ja nur Meinungen, dann hier meine:

Der Fahrgast hatte mehrere nicht entwertete, damit ungültige, Fahrkarten.

Warum sollte also, ein Fahrkartenkontrolleur das Vorhandensein von ungültigen Fahrkarten bestätigen?

Das wäre ja eine ganz neue Masche der Schwarzfahrt, man führt ungestempelte Fahrkarten bei sich und behauptet, man hätte vergessen zu stempeln.

Somit halten solche Fahrkarten auch ziemlich lange…

Gruß
Tina

Moin,

Fahrgast sagt, er habe vergessen, die Mehrfahrtenkarte zu
stempeln.

und fährt somit schwarz.
Der Rest interessiert nicht.

Gandalf

Welchem Ziel ist ein Fahrkartenkontrolleur verpflichtet:
den Sachverhalt zu bezeugen (Wahrheitsfindung),
oder Fahrgäste zu „fangen“ (Kopfprämie)?

Manchmal denke ich mir, warum ich eigentlich Artikel, die so anfangen, noch weiterlese…

Fall:
Fahrgast sagt, er habe vergessen, die Mehrfahrtenkarte zu
stempeln.
Er zeigt aber Mehrfahrtenkarten für sechs, vier,
drei und eine Zone vor, die er auf Vorrat gekauft hat und auch
mit sich führt.

So könnte er behaupten, die Erschleichung sei nicht absichtlich erfolgt. Ergo greift der §265a des StGB vermutlich nicht.

Es wird also nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.

Der Fahrgast bittet den Kontrolleur darum, das Vorhandensein
von mehreren Fahrkarten durch Unterschrift zu bezeugen.
Der Kontrolleur weigert sich.

Warum sollte eine Person, die eventuell in einem Verfahren als Zeuge gehört werden wird, gezwungen werden können, jemandem irgendwas schriftlich zu bestätigen?

Kommt es zum Strafverfahren, dann muss der Zeuge natürlich aussagen.

Lieber xstrom,

durch Ihr Stichwort "erhöhtes Beförderungsentgelt bin ich in google fündig geworden:
http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/mediabig…

Besten Dank für Ihren Beitrag, der mir sehr plausibel erscheint.
visit

auf so einen Gedanken sind wir
gar nicht gekommen.
Die Fahrkarten, die mir gezeigt wurden, waren nagelneu und teuer.
Das wäre aber ein richtiges Verlustgeschäft, damit etwas
vorzutäuschen. Eine Person kauft nicht Fahrkarten für mehrere -zig
Euro, um schwarz zu fahren.

Aber vielleicht sind Kontrolleure voller Bitterkeit und
Misstrauen, weil sie meist Leute erwischen, die wirklich nicht
bezahlen wollten.

Aber Ihre Meinung war doch zumindest sehr lehrreich. Dankeschön
dafür.

Hi VtI,

Das wäre aber ein richtiges Verlustgeschäft, damit etwas
vorzutäuschen. Eine Person kauft nicht Fahrkarten für mehrere
-zig
Euro, um schwarz zu fahren.

Verlustgeschäft? Eine Person kann unendliche Male schwarz fahren, ohne also die teuren Tickets zu entwerten und bei jeder Kontrolle immer wieder die selbe Story zu erzählen. Begreifst du das wirklich nicht oder willst du uns auf den Arm nehmen?

Gruß

Annie

2 „Gefällt mir“

auf so einen Gedanken sind wir
gar nicht gekommen.
Die Fahrkarten, die mir gezeigt wurden, waren nagelneu und
teuer.
Das wäre aber ein richtiges Verlustgeschäft, damit etwas
vorzutäuschen. Eine Person kauft nicht Fahrkarten für mehrere
-zig
Euro, um schwarz zu fahren.

Hi,

ja nee, is klar.

Man sollte Andere nicht für dümmer halten, als man selbst ist…

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Das wäre aber ein richtiges Verlustgeschäft, damit etwas
vorzutäuschen. Eine Person kauft nicht Fahrkarten für mehrere
-zig
Euro, um schwarz zu fahren.

Nö, das wäre sogar plausibel.
Eine Person könnte absichtlich mehre Mehrfahrtenkarten kaufen (die ja sehr lange gültig sind!), um dann bei einer Kontrolle glaubhaft aussagen zu können, das Entwerten lediglich vergessen zu haben.

Dokumentationen über Kontrolleure (nicht so erfundene Müll-Doku-Soaps von RTL, wo Laiendarsteller sich zum Affen machen, indem sie gängige Vorurteile befeuern, sondern ECHTE Dokumentationen) zeigen, dass die Schwarzfahrer oft die selben Tricks drauf haben. Eine nicht entwertete Mehrfahrtenkarte gehört dazu, ebenso die zerrissene MFK, die mit Klebefilm repariert wurde und bei der man so den Entwerteraufdruck mit einem Wisch entfernen kann.

Aber vielleicht sind Kontrolleure voller Bitterkeit und
Misstrauen, weil sie meist Leute erwischen, die wirklich nicht
bezahlen wollten.

Kontrolleure treffen auf Leute, die bei Fehlverhalten erwischt wurden, die teils extrem aggresiv reagieren, die immer die selben Ausreden haben und nie einsehen, dass SIE was falsch gemacht haben und nicht der Kontrolleur.

Wer da nicht psychisch extrem belastbar ist, der resigniert irgendwann mal und gewöhnt sich jede Form von Freundlichkeit und Gutgläubigkeit ab.