Hallo,
angenommen, jemand war vor 4 Wochen im Baumarkt seines Vertrauens und wollte einen Rasenmäher kaufen. Den, den er sich ausgesucht hatte, hatten sie zwar im Sortiment, der war aber zu dieser Zeit nicht mehr auf Lager. Der Kunde hätte ihn also (gegen Unterschrift) nachbestellen lassen müssen. Die Lieferzeit wäre mit etwa 2 Wochen angegeben.
Nach 3 Wochen ohne Reaktion hätte sich der Kunde dann woanders einen neuen Rasenmäher gekauft, da sein alter z.B. kaputt gewesen ist, er aber unbedingt den Garten mähen musste. 4 Wochen nach der ersten Bestellung hätte dann der erste Baumarkt angerufen, dass der Mäher abgeholt werden kann.
Ich wäre in diesem Fall der Meinung, dass die Bestellung nicht zum Kauf verpflichtet hätte. Vorausgesetzt es wäre ein normaler Sortimentsartikel und keine Sonderanfertigung o.ä. Es sollte ja nicht das Problem des Kunden sein, wenn der Laden den Artikel gerad nicht auf Lager hat. Oder sehe ich das falsch? Ein Kaufvertrag läge doch noch nicht vor?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!