Es ist üblich, dass Landesbeamte NRW ihren privaten PKW für Dienstfahrten nutzen. Die Arbeit erfordert regelmäßige Dienstfahrten. Die Strecken können nur mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand mit ÖPNV zurückgelegt werden, der zeitliche Mehraufwand wird aber nicht als Arbeitszeit anerkannt, sondern ist „Privatvergnügen“. Was passiert, wenn ein solcher Landesbeamte seinen privaten PKW verkaufen will, da er privat gar keinen PKW mehr benötige? Muss er dann sein Amt aufgeben?
Es ist üblich, dass Landesbeamte NRW ihren privaten PKW für
Dienstfahrten nutzen. Die Arbeit erfordert regelmäßige
Dienstfahrten…Was passiert, wenn ein solcher
Landesbeamte seinen privaten PKW verkaufen will, da er privat
gar keinen PKW mehr benötige?
Man wird ins Archiv versetzt oder zur Poststelle. Da finden die Dienstfahrten ausschließlich mit dem behördeneigenen Aktenbock statt.
scnr
Hallo,
Es ist üblich, dass Landesbeamte NRW ihren privaten PKW für Dienstfahrten nutzen.
Bei der Polizei ist mir das jedenfalls so nicht bekannt. Kommt also eventuell auf die konkrete Verwendung an.
Die Arbeit erfordert regelmäßige Dienstfahrten.
Beamte arbeiten?
Die Strecken können nur mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand mit ÖPNV zurückgelegt werden, der zeitliche Mehraufwand wird aber nicht als Arbeitszeit anerkannt, sondern ist „Privatvergnügen“.
Kann man mal konkretisieren, um welche Arten von Fahrten es sich da handeln soll bzw. was das Ziel dieser Fahrten ist? Manche Beamte sehen sich ja praktisch dauernd im Dienst und definieren daher möglicherweise auch jede Fahrt als Dienstfahrt.
Ansonsten ist sowas jedenfalls nicht unüblich in dem Sinne, dass es gemacht wird und der Beamte dafür ja auch eine Entschädigung enthält und dies deswegen auch gar nicht immer so widerwillig angenommen wird.
Was passiert, wenn ein solcher Landesbeamte seinen privaten PKW verkaufen will, da er privat gar keinen PKW mehr benötige? Muss er dann sein Amt aufgeben?
Was sagen die Gesetze und Verordnungen dazu? War/ist der Besitz eines PKW Voraussetzung für die Berufung ins Beamtenverhältnis bzw. die Besetzungd er aktuell bezogenen Stellung?
Eigentlich ist es ja eher so, dass der Einsatz von Privat-PKW für Dienstfahrten genehmigt werden muss und regelmäßig Dramen ausbrechen, wenn dies nicht geschieht, sondern anderweitig angereist werden soll.
Wenn er keins hat, dies aber für Dienstfahrten benötigt, dann bekommt er eins gestellt. Eventuell bedeutet das dann Edeka, was ja allerdings auch relativ egal sein kann.
Grüße
Guten Tag,
ja, Beamte/Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten! Wer sollte sonst die Lehrkräfte ausbilden, die die Steuerzahler von morgen ausbilden, die dann auch Ihre Rente zahlen?
Fachleiter/innen werden diese Leute genannt und sie sind jede Woche mehrmals unterwegs, um angehende Lehrkräfte in deren Schulen zu besuchen, die oft so weit auseinander liegen, dass die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht schnell genug bewältigt werden können. Diese Fahrten müssen sein, denn die Referendare/Referendarinnen können ihre Klassen nicht zu den Fachleiter/innen bringen.
Wer Fachleiter/in werden will, muss bestimmte Qualifikationen nachweisen, sich Überprüfungen unterziehen und bereit sein, sehr viel zu arbeiten, aber nach einem PKW wird bei der Besetzung solch einer Stelle nie gefragt.
hi
Wer Fachleiter/in werden will, muss bestimmte Qualifikationen
nachweisen, sich Überprüfungen unterziehen und bereit sein,
sehr viel zu arbeiten, aber nach einem PKW wird bei der
Besetzung solch einer Stelle nie gefragt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Verpflichtung dazu gibt, als Fachleiter einen privaten PKW zu besitzen.
ABER es gibt immer die Verpflichtung zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein, um seinen dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen (Unterrichtsbesuche etc.)
Wie der Fachleiter das hinbekommt ist seine Sache. Wenn er das mit Öffies kann, ist das sehr schön und lobenswert, aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht wirklich groß, dass er das vor allem in strukturschwachen Gebieten hinbekommt. Die Reisezeiten werden sich ziemlich sicher exorbitant ausdehnen, von denen er aber auch wieder nicht alle angerechnet werden
Das Auto ist eigentlich sein privates Vergnügen, bietet ihm aber die Möglichkeit seine Reisezeiten zugunsten seiner Freizeit halbwegs kurz zu halten.
Manche Ministerien unterhalten einen Fuhrpark für Selbstfahrer - wenn das in seinem Bundesland auch angeboten wird, kann der Fachleiter sich da ja mal kundig machen - die Reisezeiten werden dadurch allerdings nicht wesentlich kürzer als mit Öffies, weil dann ja noch die Abholung und Abgabe des Fahrzeuges beim Fuhrpark dazu kommt.
In Zeiten leerer Staatskassen mit hohen Einsparauflagen ist auch nicht damit zu rechnen, dass spezielle Dienstwagen für Fachleiter beschafft werden
Gruß H.
Hallo,
Guten Tag,
ja, Beamte/Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten!
Wer sollte sonst die Lehrkräfte ausbilden, die die
Steuerzahler von morgen ausbilden, die dann auch Ihre Rente
zahlen?
Richtig auch Beamte/ÖD Bedienstete gehören zum arbeitenden Volk.
Allerdings sollte man bevor man sein Privat-Auto verkauft auch bedenken, dass Landesbeamte im jeweiligen Bundesland versetzt werden können. Evt. müsste dann wieder ein neues Auto für die Fahrten zur Dienststelle bzw. nach Hause gekauft werden.
Denn dies zählt definitiv nicht zur Arbeitszeit.
Fachleiter/innen werden diese Leute genannt und sie sind jede
Woche mehrmals unterwegs, um angehende Lehrkräfte in deren
Schulen zu besuchen, die oft so weit auseinander liegen, dass
die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht schnell
genug bewältigt werden können. Diese Fahrten müssen sein, denn
die Referendare/Referendarinnen können ihre Klassen nicht zu
den Fachleiter/innen bringen.
Wer Fachleiter/in werden will, muss bestimmte Qualifikationen
nachweisen, sich Überprüfungen unterziehen und bereit sein,
sehr viel zu arbeiten, aber nach einem PKW wird bei der
Besetzung solch einer Stelle nie gefragt.
Bei solchen studierten Fachkräften sollte man aber doch voraus setzen können, dass diese sich vor ihrer Bewerbung mit solchen Fragen schon auseinander gesetzt haben und nicht einfach in solch eine Tätigkeit reingestolpert sind.
Allerdings gibt es auch sehr viele Lehrkräfte/Fachleiter die mit dem Fahrrad diese kurzen Fahrtstrecken auf sich nehmen.
Man bedenke, es dient der Beweglichkeit und hält jung.
Gruß Merger
Hallo,
ja, Beamte/Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten!
Also ich kenne Beamte die sehr viel wert darauf legen einen Dienstherren und keinen Arbeitgeber zu haben und dass sie in einem Dienst- und nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Und die nehmen das wirklich sehr ernst.
Wer sollte sonst die Lehrkräfte ausbilden, die die Steuerzahler von morgen ausbilden, die dann auch Ihre Rente zahlen?
Wie amchen das nur andere Länder auf dieser Welt? Ansonsten muss man nun nicht alles so bierernst nehmen wie diese Beamte die wert darauf legen nicht zu arbeiten, sondern zu dienen.
Fachleiter/innen werden diese Leute genannt und sie sind jede Woche mehrmals unterwegs, um angehende Lehrkräfte in deren Schulen zu besuchen, die oft so weit auseinander liegen, dass die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht schnell genug bewältigt werden können. Diese Fahrten müssen sein, denn die Referendare/Referendarinnen können ihre Klassen nicht zu den Fachleiter/innen bringen.
Es scheint sich also um eine Notwendigkeit zu handeln. Dann gibt es dafür auch Dienstfahrzeuge und die Fahrzeiten sind Dienstzeiten. Möglichrweise gehört es für einen Beamten in NRW im Allgemeinen oder für Bewerber um die Verwendung als Fachleiter im Besonderen zu den Pflichten einen Privat-PKW zu unterhalten, da dies als Gegenleistung für die amtsangemessene Besoldung erwartet wird.
Wer Fachleiter/in werden will, muss bestimmte Qualifikationen nachweisen, sich Überprüfungen unterziehen und bereit sein, sehr viel zu arbeiten, aber nach einem PKW wird bei der Besetzung solch einer Stelle nie gefragt.
Wird bei Bewerbungen um diese Verwendung nochmal explizit gefragt, ob man in Zukunft bereit wäre die Verfassung und Gesetze zu befolgen?
Es gibt doch da sicher Stellenbe- und -auschreibung. Vielleicht geht es daraus hervor.
Wie war das nun mit den bisherigen Fahrten? Die mussten doch jedes Mal genehmigt werden bzw. gab es für diese Verwendung eine pasuchale Genehmigung? Wenn es eines Antrages bedurfte, ist es offenkundig keine Pflicht.
Solche Fragen kann aber sicher die Gewerkschaft des Vertrauens oder auch ganz leicht der Vorgesetze beantworten.
Grüße