Pflicht zum Schneeräumen

Huhu.
Anlässlich des erneuten Schneechaos ist mit eine Frage gekommen.
Grundsätzlich hat ja jeder „Hausbesitzer“ die (Verkehrssicherungs)Pflicht den Gehweg vor seinem Haus zu räumen.
Wie sieht es denn aus, wenn er dieser Pflicht nachgekommen ist, der Gehweg dann aber durch die Straßenräumfahrzeuge der Stadt wiederholt wieder zugeschüttet wird? Natürlich muss eine Räumung bei erneutem Schneefall auch wiederholt werden, aber kann es sein dass man verpflichtet ist immer wieder hinter der Stadt herzuräumen?
Strenggenommen ist ja dann nicht das Wetter der Verursacher der Störung sondern die Stadt Störer wenn sie Schnee auf den geräumten Gehweg befördert.

Zivilrechtlich besteht die Verkehrssicherungspflicht vermutlich dennoch weiter, aber gibt es für den Bürger eine Möglichkeit gegen das Verhalten der Stadt vorzugehen? Gibt es da Urteil zu ?

LG

Huhu.
Anlässlich des erneuten Schneechaos ist mit eine Frage
gekommen.

cali-toni vorgestern auch…

(Verkehrssicherungs)Pflicht den Gehweg vor seinem Haus zu
räumen.
Wie sieht es denn aus, wenn (…)durch die Straßenräumfahrzeuge der
Stadt wiederholt wieder zugeschüttet wird?

Wie sollten deiner Meinung nach bei dem enorm langen Streckennetz, das schnellstmöglich geräumt werden muss, die Schneemassen denn anders beseitigt werden?
Mit Bagger und LKW meterweise mühsam verladen?
Ein Schneepflug ist nun mal am schnellsten und effizientesten und kann den Schnee nur zur Seite schieben (auch wenn das deine Seite ist).

(…) Verkehrssicherungspflicht
vermutlich dennoch weiter,

Ja, Gehwege sind von dir - je nach örtlich Bestimmung - bei Bedarf bis 22.00 Uhr zu räumen.
Wie der Bedarf entstanden ist, ist nicht relevant, sondern allein, eine sichere Begehbarkeit herzustellen.

aber gibt es für den Bürger eine
Möglichkeit gegen das Verhalten der Stadt vorzugehen? Gibt es
da Urteil zu ?

Deren Verkehrsicherungspflicht der Straße werden die wohl weiterhin (so) nachkommen …

LG

auch G
imager

Huhu,
danke erstmal für die Antwort.
Es ging mir nicht darum dass ICH nicht räumen will weil es MEINE Seite der Strasse ist oder darum wie die Stadt alternativ den Schnee beseite schaffen soll.
Es war tatsächlich nur eine grundsätzliche Frage, zum Glück hat mein Vermieter ein Unternehmen engagiert das das erledigt :smile:

Ich meine ich hätte zu diesem speziellen Fall mal ein Urteil gelesen aber ich finde es einfach nicht wieder.

LG aus dem Schneechaos

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Hallo,

  1. Der Bürger hat die Verkehrsicherungspflicht für den Gehweg.
  2. Die Stadt hat die Verkehrsicherungspflicht für die Straße.
  3. Der Verkehrsicherungsplfichtige für die Straße braucht sich nicht um die Verkehrsicherung des Gehwegs zu kümmern und darf den Schnee auf diesen schieben.

=>

  1. Der Verkehrssicherungspflichtige für den Gehweg braucht sich nicht um die Verkehrssicherung der Straße zu kümmern und darf den Schnee auf die Straße schieben.

LG,
Markus

Hi,

  1. Der Verkehrssicherungspflichtige für den Gehweg braucht
    sich nicht um die Verkehrssicherung der Straße zu kümmern und
    darf den Schnee auf die Straße schieben.

da wäre ich vorsichtig. Bei uns ind er Gemeinde ist es klar geregelt, dass der Schnee (auch der des Gehweges) auf dem eigenen Grund gelagert werden muss und insbesodere NICHT auf die Straße geschoben werden darf!

GRüße

Ja, Gehwege sind von dir - je nach örtlich Bestimmung - bei
Bedarf bis 22.00 Uhr zu räumen.
Wie der Bedarf entstanden ist, ist nicht relevant, sondern
allein, eine sichere Begehbarkeit herzustellen.

also zu jeder zeit? Im schlimmsten fall müsste ich dann während des schneefalls alle 30minuten den Schnee räumen gehen?
Wie ist das, wenn ich auf der arbeit bin, schule, uni, urlaub? dann müsste jeder berufstätige jemanden engagieren der den schnee bei ihm räumt.

Wie ist das, wenn ich auf der arbeit bin, schule, uni, urlaub?
dann müsste jeder berufstätige jemanden engagieren der den
schnee bei ihm räumt.

Das wird sich ja jeder Berufstätige oder Student vor Unterzeichnung des Mietvertrages überlegt haben.

Hi,

richtig, wenn das per Vorschrift so geregelt ist, schauts schlecht aus. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass die entsprechende Regelung durchaus auf Gültigkeit geprüft werden könnte. Wo ich herkomme gibts z.B. Winter und Grundstücke, wo das einfach nicht möglich wäre.
Aber letztendlich weiß ichs nicht, meine Antwort war eher ein logischer als ein juristischer Versuch :wink:

LG,
Markus

Das wird sich ja jeder Berufstätige oder Student vor
Unterzeichnung des Mietvertrages überlegt haben.

und dann als alternative, wenn er dafür keinen beauftragen will nach Ägypten ziehen, dort gibt es das problem nicht… In der praxis macht das doch keiner, sondern man macht es vor und nach der arbeit wenn es viel schneit.

Hallo,

ich habe eins gefunden, allerdings nicht zur Hafting, sondern zur Frage des ordnungswidrigen Verhaltens:

Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 3 Ob OWi 72/82 vom 01.07.1982

Zum Umfang der Räumpflicht und Streupflicht des Anliegers zur Winterszeit

Leitsatz

  1. Die Räumpflicht und Streupflicht des Anliegers zur Winterszeit entfällt nicht deshalb, weil durch den städtischen Winterdienst auch Schnee auf die Gehbahnen verbracht wird. Ob die Erfüllung der Räumpflicht und Streupflicht hierdurch unzumutbar wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

(Quelle Juris)

Gruss

Iru

DANKE!!!
Danke, genau das habe ich gesucht. Perfekt.
Schönen Abend noch :smile: