Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung?

Hallo,

ist ein Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte, der ab 1.10. eines Jahres seinen Wohnsitz und Arbeitgeber von Deutschland in die Schweiz verlegt verpflichtet in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Falls ja, welche Konsequenzen könnte es haben falls dieser es nicht tut?

Annahme: Das Bruttogehalt in der Schweiz ist doppelt so hoch wie in Deutschland.

VG Björn

Hallo,

ist ein Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte, der ab 1.10.
eines Jahres seinen Wohnsitz und Arbeitgeber von Deutschland
in die Schweiz verlegt verpflichtet in Deutschland eine
Einkommenssteuererklärung abzugeben?

Dazu müste man nochmal genau im Doppelbesteuerungsabkommen nachsehen. In der Regel unterliegen ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt und sobald man solche Einkünfte (über 410€ ?) hat, ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Vergleichbares dürfte auch in der Schweiz gelten, auch wenn ich das dortige Recht nicht kenne.

Falls ja, welche Konsequenzen könnte es haben falls dieser es
nicht tut?

Sollte eine Nachzahlung fällig werden, muß man die natürlich (ggf. zuzüglich Zinsen) bezahlen. Zusätzlich kann noch ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Cu Rene