Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung

Guten Tag,

mal angenommen, Person X hat lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (hat also jeden Monat die Lohnsteuer bezahlt) und auf der Lohnsteuerkarte einen Steuerfreibetrag aufgrund der Fahrtkosten eingetragen, ist X nun verpflichtet die Einkommenssteuererklärung abzugeben??

Wenn ja,

  • was passiert, wenn X keine Erklärung abgibt und bis jetzt auch noch keine Mahnung vom Finanzamt bekommen hat?
  • wie lange hat X Zeit die Erklärung für 2007 abzugeben?

Hallo roadrunner,

mal angenommen, Person X hat lediglich Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit (hat also jeden Monat die
Lohnsteuer bezahlt) und auf der Lohnsteuerkarte einen
Steuerfreibetrag aufgrund der Fahrtkosten eingetragen, ist X
nun verpflichtet die Einkommenssteuererklärung abzugeben??

da besteht eigentlich keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung, aber sie könnte eventuell von Vorteil sein.

  • was passiert, wenn X keine Erklärung abgibt und bis jetzt

Hier nichts, aber eine eventuelle Rückzahlung entgeht ihm.

auch noch keine Mahnung vom Finanzamt bekommen hat?

  • wie lange hat X Zeit die Erklärung für 2007 abzugeben?

Bereits früher galt eine Zweijahrsfrist, dann hätte X also noch Zeit bis Ende 2009 gehabt. Diese Frist wurde aber mittlerweile geändert und die Zeit verlängert sich (bis 2014, wenn ich das richtig sehe).

Hier noch ein Link dazu:

http://www.ratgeber-steuer24.de/Stude

Gruß!

Horst

Hallo roadrunner,

mal angenommen, Person X hat lediglich Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit (hat also jeden Monat die
Lohnsteuer bezahlt) und auf der Lohnsteuerkarte einen
Steuerfreibetrag aufgrund der Fahrtkosten eingetragen, ist X
nun verpflichtet die Einkommenssteuererklärung abzugeben??

da besteht eigentlich keine Pflicht zur
Einkommensteuererklärung, aber sie könnte eventuell von
Vorteil sein.

Ich dachte, sobald Freibeträge eingetragen sind, ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Frag doch einfach mal beim Finanzamt nach.

  • was passiert, wenn X keine Erklärung abgibt und bis jetzt

Das Finanzamt mahnt irgendwann an. Es gibt Säumniszuschläge, die ggf. von der Erstattung abgezogen werden oder nachzuzahlen sind.

Hier nichts, aber eine eventuelle Rückzahlung entgeht ihm.

auch noch keine Mahnung vom Finanzamt bekommen hat?

  • wie lange hat X Zeit die Erklärung für 2007 abzugeben?

Soweit ich weis, bis 31. Mai 2008, falls Pflicht zur Abgabe besteht.
Wenn er es einem Steuerberater gibt, kann der spätere Abgabe beantragen.

Bereits früher galt eine Zweijahrsfrist, dann hätte X also
noch Zeit bis Ende 2009 gehabt. Diese Frist wurde aber
mittlerweile geändert und die Zeit verlängert sich (bis 2014,
wenn ich das richtig sehe).

Ob verlängert wurde, weis ich nicht, aber das gilt nur, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist. Versäumt man dann der Termin, verfällt die Rückzahlung entspr.

Grüße

Holygrail

Ich dachte, sobald Freibeträge eingetragen sind, ist man zur
Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Stimmt, das hatte ich ganz übersehen. Aber jetzt wundert es mich, da dies doch jedes Jahr neu beantragt werden muss.

Den Tipp, es direkt beim Finanzamt zu klären, halte ich auch für das beste.

Gruß!

Horst

Die Rechtsgrundlagen sind übrigens §§ 25, 46 EStG und § 56 EStDV.

Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wird der Steuerfall zur Pflichtveranlagung. Mich wundert, dass dies offensichtlich vom Finanzamt bei der Eintragung nicht richtig im Computersystem gespeichert wurde. Denn bis heute dürften schon Zwangsgeldfestsetzungen vorliegen, wenn es hier um das Jahr 2007 geht.

Beim Freibetrag ist der Sinn der Pflichtabgabe natürlich klar, denn erst am Ende des Jahres steht fest, ob die Fahrten auch durchgeführt wurden. Es kann ja sein, man hat einen (neuen) Arbeitgeber in 100 km Entfernung und wird nach 2 Monaten wieder entlassen, hat aber den Freibetrag fürs gesamte Jahr auf der Steuerkarte hinsichtlich der Fahrtkosten. Daher Pflichtabgabe.

Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte
wird der Steuerfall zur Pflichtveranlagung. Mich wundert, dass
dies offensichtlich vom Finanzamt bei der Eintragung nicht
richtig im Computersystem gespeichert wurde. Denn bis heute
dürften schon Zwangsgeldfestsetzungen vorliegen, wenn es hier
um das Jahr 2007 geht.

Das mus nicht unbedingt sein. Ich hab auch noch offene Fälle 2007, es kam bis jetzt weder Schätzung noch Androhung von Zwangsgeld.

Das mus nicht unbedingt sein. Ich hab auch noch offene Fälle
2007, es kam bis jetzt weder Schätzung noch Androhung von
Zwangsgeld.

Dann sind es bei Ihnen wahrscheinlich keine Pflichtveranlagungen. Daher schreib ich ja, dass es ungewöhnlich ist, da sowas maschinell erfolgt. Wer für 2007 als Pflichtveranlagung gespeichert ist, und den Freibetrag hat der Fragende sicher auch Anfang 2007 eintragen lassen, dann hat der im September/Oktober 2008 schon die Erinnerung auf dem Tisch und ca. im November die Zwangsgeldandrohung.

Daher kann hier nur ein Fehler im Finanzamt vorliegen.

Das mus nicht unbedingt sein. Ich hab auch noch offene Fälle
2007, es kam bis jetzt weder Schätzung noch Androhung von
Zwangsgeld.

Dann sind es bei Ihnen wahrscheinlich keine
Pflichtveranlagungen.

Doch, sind es. Man sollte nicht von einem Bundesland auf ein anderes schließen.

Wer für 2007
als Pflichtveranlagung gespeichert ist, und den Freibetrag hat
der Fragende sicher auch Anfang 2007 eintragen lassen, dann
hat der im September/Oktober 2008 schon die Erinnerung auf dem
Tisch und ca. im November die Zwangsgeldandrohung.

Im September/Oktober eine Erinnerung? Mit Sicherheit nicht.

Und Zwangsgeldandrohung erst recht nicht. Eher kommt eine Schätzung.

Wer für 2007
als Pflichtveranlagung gespeichert ist, und den Freibetrag hat
der Fragende sicher auch Anfang 2007 eintragen lassen, dann
hat der im September/Oktober 2008 schon die Erinnerung auf dem
Tisch und ca. im November die Zwangsgeldandrohung.

Im September/Oktober eine Erinnerung? Mit Sicherheit nicht.

ich hatte im september 2008 sogar für 2007 nen verspätungszuschlag gefressen…

gruß inder

Und Zwangsgeldandrohung erst recht nicht. Eher kommt eine
Schätzung.

Im Übrigen haben sich die obersten Länderfinanzbehörden darauf geeinigt, künftig nicht sogleich zu schätzen. Es soll das Zwangsverfahren bis zur Haft durchgeführt werden.

In den Ämtern war es bisher „üblich“, nach erfolger Erinnerung oder sogar noch vor einer Erinnerung gleich zu schätzen. So gab es natürlich viele Fälle zu Gunsten des Steuerzahlers, was dann wiederum von den Rechnungshöfen aufgedeckt wurde.

Der Steuerzahler freut sich hier natürlich oft, wird er mit 30.000 Euro Umsatz geschätzt und hat 60.000 € gemacht, dann bleibt das zwar Steuerhinterziehung, aber vom Finanzamt hört er in der Regel nichts mehr, denn der Fall ist für das entsprechende Jahr erledigt, auch wenn dort im Bescheid diese Texte (und auch lt. Gesetz) auftauchen, man müsse die Steuererklärung nachreichen.

Wie dem auch sei, es scheint in vielen Ländern abzuweichen.