Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,

leider bekomme ich überall dazu die Antwort, dass ich
verpflichtet dazu wäre. Allerdings verstehe ich die FAQ
anders.

Also, ich bin verheiratet. Mein Mann arbeit auf
Lohnsteuerklasse III. Ich bin Studentin und arbeite auf
400€ Basis. Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung
verpflichtet oder verstehe ich das richtig, und muss nicht,
da ich nicht auf der V Lohnsteuer zahle?

HALLO; PRINZIPIELL IST JEDER DEUTSCHE MIT ABSCHLUSS DER ERFOLGREICHEN GEBURT VERPFLICHTET EINEN STEUERERKLRUNG ABZUGEBEN; SOBALD EINNAHMEN ERZIELT WERDEN. so steht es sinngemäß im gesetz. das FA verfolgt aber eben nciht jeden, da nicht immer interesse an der bearbeitung besteht. wenn du aber studentin bist, solltes du eine erklärung abgeben, da vermutlich immer eine erstattung dabei rumkommen sollte.

Danke für den Tipp. Aber es gibt doch auch Ausnahmen von der Pflicht der Erklärung. Gehören wir dazu?
Falls nein, wie groß ist der Zeitraum, in dem sie die Einkommenssteuererklärung rückwirkend verlangen könnten.

Sobald ein Partner Steuerklasse 3 hat ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Steht auch in der Abgabenordnung. Tut mir leid, dass ich dir keine andere Antwort geben kann.:

Liebe/-r Experte/-in,

leider bekomme ich überall dazu die Antwort, dass ich
verpflichtet dazu wäre. Allerdings verstehe ich die FAQ
anders.

Also, ich bin verheiratet. Mein Mann arbeit auf
Lohnsteuerklasse III. Ich bin Studentin und arbeite auf
400€ Basis. Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung
verpflichtet oder verstehe ich das richtig, und muss nicht,
da ich nicht auf der V Lohnsteuer zahle?

Schade, ich hab da wirklich keine Lust zu. Aber danke für die Antworten.

ausnahmen gibt es keine, nur das finanzamt verzichtet auf die anforderung bei I ohne kind, III als alleinverdiener. erklärungen können noch ab 2006 abgegeben werden. das FA kann selber noch weiter zurückgehen, bis zu 10 jahre