Hallo,
sollte eine Person (Steuerklasee I) in einem Jahr neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit keine besonderen anderen Vorkommnisse haben (z.B. Geltwerter Vorteil etc) so ist diese Person ja nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld bereits durch Zahlung der Lohnsteuer etc abgegolten ist.
Gibt es auch andere Steuerpflichtige, welche nicht dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben? z.B. Verheiratete (beide Stkl IV ohne Faktorverfahren) keine Kinderfreibeträge etc?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Stefan