Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Hallo,

sollte eine Person (Steuerklasee I) in einem Jahr neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit keine besonderen anderen Vorkommnisse haben (z.B. Geltwerter Vorteil etc) so ist diese Person ja nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld bereits durch Zahlung der Lohnsteuer etc abgegolten ist.

Gibt es auch andere Steuerpflichtige, welche nicht dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben? z.B. Verheiratete (beide Stkl IV ohne Faktorverfahren) keine Kinderfreibeträge etc?

Vielen Dank im Voraus

MfG
Stefan

Hallo,

sollte eine Person (Steuerklasee I) in einem Jahr neben seinen
Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit keine besonderen
anderen Vorkommnisse haben (z.B. Geltwerter Vorteil etc)

auch das ist idr kein veranlagungsgrund, denn es wird bei der lohnabrechnung berücksichtigt.

so
ist diese Person ja nicht dazu verpflichtet eine
Steuererklärung abzugeben, da die Steuerschuld bereits durch
Zahlung der Lohnsteuer etc abgegolten ist.

Gibt es auch andere Steuerpflichtige, welche nicht dazu
verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben?

klar, ich schätze mal so ca. 30-40% aller menschen in D

z.B.
Verheiratete (beide Stkl IV ohne Faktorverfahren)

die nicht, richtig

keine
Kinderfreibeträge etc?

auch das ist kein grund für eine pflichtveranlagung

gruß inder

Hallo

Hallo,

sollte eine Person (Steuerklasee I) in einem Jahr neben seinen
Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit keine besonderen
anderen Vorkommnisse haben (z.B. Geltwerter Vorteil etc)

auch das ist idr kein veranlagungsgrund, denn es wird bei der
lohnabrechnung berücksichtigt.

nicht unbedingt. ich denke da z.b. an die Automobilindustrie, wo Mitarbeiter Rabatte auf Neuwagen kriegen, welche nicht Lohnsteuertechnisch erfasst werden. Der Mitarbeiter ist selber dazu verpflichtet diesen geldwerten Vorteil anzugeben