Pflicht zur Angabe der Schwerbehinderung in jeder Bewerbung?

Hallo,

ein schwerbehinderter Bewerber bewirbt sich bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und gibt im Bewerbungsanschreiben an, dass er schwerbehindert ist.

In der zweiten Bewerbung an den gleichen Arbeitgeber vergisst er anzugeben, dass er schwerbehindert ist.

Auf die zweite Bewerbung erhält er eine Absage, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein, obwohl er das Anforderungsprofil zu 100 % erfüllt.

Der Arbeitgeber ist gehalten, bei jeder Bewerbung das eigentliche Bewerbungsschreiben zur Kenntnis zu nehmen (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 39, BAGE 127, 367).

Bedeutet das auch, dass der Arbeitgeber beim Erhalt der zweiten Bewerbung hätte wissen müssen (Bewerberdatenbank …?), dass der Bewerber schwerbehindert ist, weil er sich ein paar Wochen vorher schonmal beworben hat und in der ersten Bewerbung auch seine Schwerbehinderung angegeben hat?

Gibt es für genau solche Fälle evtl. irgendwelche Urteile?

Gruß

Hallo,

Gibt es für genau solche Fälle evtl. irgendwelche Urteile?

Ja, und auch allgemeinverständlich aufgearbeitet: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

Grüße