Pflicht zur Anmeldung Minijob ?

Hallo,
folgender fiktiver Fall: die Treppenhausreinigung in einem (privat, nicht gewerblich) vermieteten Haus (6 Parteien) soll an eine darin wohnende Hartz-IV-Empfängerin vergeben werden. Mit ihr habe man sich auf eine geringfügige Monatspauschale geeinigt.
Besteht nun die Pflicht, dieses als „Arbeitgeber“ bei der Minijobzentrale anzumelden, mit dem nachfolgenden administrativen Rattenschwanz (Betriebsnummer anmelden, etliche Formulare ausfüllen etc.) ?
Oder gibt’s eine einfachere Möglichkeit, dass der dienstbare Geist wenigstens unfallversichert ist ? Damit rühmt sich doch die Minijobzentrale in ihrer TV-Werbung.
Gruß
Karl

Hallo,

Zunächstmal wird derjenige zum Arbeitgeber, da gibt es nichts in Anführungszeichen zu setzen.

Unter http://www.minijob-zentrale.de/ findet er die eigentlich wenigen recht unkompliziert auszufüllenden Formulare zum Download.

Und ja… dann kann er als VM das natürlich entsprechend auch noch Steuerlich geltend machen.

Gruss HighQ

Wenn er denn seine „privat, nicht gewerbliche“ Vermietung ordnungsgemäss beim Finanzamt angibt. Oder weshalb die ausdrückliche Betonung?

:wink:

Gruß Burli

Ich setzte Steuerehrlichkeit mal generell voraus… m.E. riskieren viele diesen Status beim Finanzamt für unheimlich geringe Summen.

Und das wo böse Nachbarn, gehörnte Ehefrauen und sonstige wenig freundliche Personen dafür sorgen dass der Teufel ein eichhörnchen ist^^

Hoi.

Jaja, wasch mich, aber mach mich nicht nass…

Nö, dass müßte gemeldet werden. Aber die Unfallversicherung läuft entweder über den GUV (Gemeindeunfallversichernugsverband) bei einem Eigentümer oder über die VBG(Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) bei einer Eigentümergemeinschaft.
Aber keine Bange, die Bürokratie hielte sich in Grenzen und die Kosten auch…

Ciao
Garrett

Hallo,

Jaja, wasch mich, aber mach mich nicht nass…

Wie kommst du denn darauf ?

Nö, dass müßte gemeldet werden.

Das ist ja ganz im Sinne meiner Anfrage.

Aber die Unfallversicherung läuft entweder über den GUV bei einem Eigentümer oder über die VBG(Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) bei einer Eigentümergemeinschaft.

Das soll mal Otto Normal-Vermieter wissen, dass es da unterschiedliche Versicherungen zum Tragen kommen. Und wie schaut’s mit einer Eigentümergesellschaft aus, Nießbrauch aber bei einer anderen Person.

Aber keine Bange, die Bürokratie hielte sich in Grenzen

Deine eigene Erfahrung damit, hast du’s selber mal durchgezogen ?
Ich sehe das eher so : Das Verfahren verlangt schon was an Vorkenntnissen/Erfahrung darin (so selbst ein Mitarbeiter an der Hotline der Knappschaft)

und die Kosten auch…

Meine volle Zustimmung. Nur macht man es besagtem Otto Normal-Vermieter nicht gerade leicht, diese paar Euronen korrekt abzuliefern.
Gruß
Karl

Ich setzte Steuerehrlichkeit mal generell voraus.

Darüber hinaus wäre es eine grenzenlose Blödheit, einerseits wegen der Peanut „Treppenhausreinigung“ mit der Minijob-Zentrale zu kommunizieren, andererseits Einkünfte aus der Vermietung dem Fiskus zu verschweigen. Stichwörter : Amtshilfe und Datenaustausch.
Gruß
Karl