wie isses eigentlich, MUSS ein ebay-Verkäufer dem Käufer auf Wunsch eine Rechnung (oder eine Quittung) ausstellen, auch wenn der Verkäufer einen Artikel „von privat“ verkauft? Gibt es einen Paragrafen dazu?
Falls nicht, wäre es doch für Firmen unmöglich, Gegenstände zu erwerben, die bei anderen Gewerbetreibenden gar nicht erhältlich sind (zu alt, zu exotisch o.ä.), da dieser Gegenstand sonst nicht in der Buchhaltung und damit im Inventar auftaucht.
wie isses eigentlich, MUSS ein ebay-Verkäufer dem Käufer auf
Wunsch eine Rechnung (oder eine Quittung) ausstellen, auch
wenn der Verkäufer einen Artikel „von privat“ verkauft? Gibt
es einen Paragrafen dazu?
Ja, auf Verlangen muß eine Quittung ausgestellt werden. Geregelt ist dieser Anspruch in § 368 BGB.
Hi,
Was spricht dagegen, die Auktionsende-Mail auszudrucken und den Überweisungsbeleg dranzutackern? Sollte doch eigentlich reichen. Bei uns gibts da keine Probleme.
Gruß Jack
Hi,
Was spricht dagegen, die Auktionsende-Mail auszudrucken und
den Überweisungsbeleg dranzutackern? Sollte doch eigentlich
reichen. Bei uns gibts da keine Probleme.
Gruß Jack
Weil ein Auktionsende-Mail von eBay keine Quittung vom Verkäufer ist!