Pflicht zur Beratung?

Hallo,

ich war vor Ostern auf einem Seminar, bei dem verschiedene Verkaufstechniken geschult wurden. Im Seminar waren Verkäufer verschiedener Produkte.
Nun meinte der Seminarleiter zu den Automobilverkäufern und zu uns (Elektrogroßhandel) das wir rechtlich dazu verpflichtet wären unsere Kunden auf besondere Risiken mit dem Produkt hinzuweisen und unsere „Versicherungen“ dementsprechend anzubieten.
Konkret: Der VW Verkäufer (sofern im Hause auch Versicherungen angeboten würden) müsste seine Kunden darauf hinweisen, dass der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bei Neuwagenkauf ratsam wäre und diesem ein Angebot unterbreiten. Sonst könnte er theoretisch (sofern der Käufer nicht direkt anschliessend zur seinem Versicherungsmann geht) für Schäden aufgrund eines Unfalles haftbar gemacht werden.
Da wir einen Schutzbrief für Notebooks anbieten, der technisch eine Versicherung wäre, gälte dies für uns auch, da grob fahrlässige Schäden am Notebook sonst nur mit Versicherungsbetrug gezahlt wurden.

Ich fand das seltsam…

Stimmt die Aussage des Trainers?

Grüße

Holger

Guten Tag Holger,
die Schmerzgrenze zwischen produktbezogener Information und
dem Ausloten danach, „was noch so alles geht“, verwischt zusehends.
Das gilt für so gut wie alle Branchen. Wenn Sie als Mitarbeiter des
Elektrohandwerks zu einem Rundumschlagverkaufs"seminar" für Verkäufer
aller Branchen geschickt wurden, wo Ihnen der „Trainer“ gegen Entgelt
Dinge beibiegt, für die er von Ihrem Arbeitgeber entlohnt wurde, auf
dass der Umsatz Ihres Arbeitgebers vermittels Ihrer neu hinzugewonnenen Kenntnisse steigt, so sollte man die Dinge sehen, wie
sie sind: Es ist legitim, wenn ein Herumtragecomputerverkäufer eine
Hinschmeissversicherung mitverkauft und es ist auch legitim, wenn ein
Autoverkäufer eine Selbstkaputtfahrversicherung für das Blech mitverkauft. Daraus eine gesetzliche Verpflichtung zur entsprechenden
Versicherungsberatung abzuleiten, ist - mit Verlaub - Stuss.

Aber Stuss begegnet uns allenthalben und ohne Unterlass und solange nur die eigenen Verkäufer ein wenig verhampelt werden, um den Umsatz anzukurbeln, ist das fast harmlos. Es für bare Münze zu nehmen, ist aber Unfug.

Gruß
Günther

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Ich fand das seltsam…

Ist es auch. Die Erklärung ist aber sehr einfach, man will auch diesen Vertriebskanal für den Absatz von Versicherungspolicen nutzen.

Stimmt die Aussage des Trainers?

Definitv nicht. Angesichts der EU-Vermittlerrichtlinie die den Versicherungsprofis allerlei aufgebürdet hat, erstaunt es mich immer wieder, wo überall Versicherungspolicen verkauft werden sollen (an der Kasse bei Lidl !). Man kann jemanden, der nicht im Versicherungsbereich geschult ist, kaum verpflichten, Versicherungen für die Gegenstände anzubieten, die er üblicherweise verkauft. Stell Dir vor, Du gibst eine falsche Auskunft, das hielte ich für schlimmer, als keine Auskunft.

Hallo Günther,

entweder verstehe ich Dich falsch, oder wir haben die Fragestellung unterschiedlich interpretiert?!

Ein Verkäufer muss bestimmt nicht eine Versicherung „zusätzlich“ zu seinem Produkt anbieten, aber WENN er es tut, muss er analog VVG beraten + informieren (also zB auf Ausschlüsse hinweisen).

Grüße, M

Hallo Nordlicht,

mit Lidl hast Du Recht, aber dass Versicherungen als Zusatzprodukt angeboten und verkauft werden, ist doch nichts neues oder außergewöhnliches. Gerade die Autohersteller/-händler werden sich diese Butter nicht vom Brot nehmen lassen. Und das Vermittlerrecht kennt den „produktakzessorischen“ Vermittler, wodurch genau diese Tätigkeit beschrieben wird.

Grüße, M

Guten Tag Masch,
in der Tat habe ich die Frage anders verstanden.
Holger fragte, ob eine Pflicht bestehe, den Kunden beim Erwerb auf die
Möglichkeit des Untergangs und die Abwendung durch eine entsprechende
Versicherung aufzuklären.
Dass eine solche Pflicht besteht, verneine ich entschieden.
Denn wo soll eine Grenze gezogen werden ? Warum ist dann die Kassiererin im Supermarkt nicht verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass ein Glas Gurken - lässt man es fallen - ebenso
kaputtgehen kann ? Gäbe es diese Pflicht, so wäre binnen kurzer Zeit
auch ein Markt für Gurkenglashinschmeissversicherungen da.

Bei der weitergehenden Frage, ob jemand, der Versicherungen vermittelt, auch sachkundig sein soll, verweise ich auf die gegenwärtige gesetzliche Regelung, insbesondere auf die sog.
Vermittlerrichtlinie vom Mai letzten Jahres.
Natürlich sollen neue Mitarbeiter zumindest eine Schnellbleiche
durchlaufen. Altgediente Mitarbeiter ohne Schnellbleiche werden
deswegen nicht entlassen. Und - ich gehe davon aus, dass Sie vom
Fach sind, zumindest weisen Ihre Beiträge Sie entsprechend aus -
vielleicht stimmen Sie mir in meiner Einschätzung zu, dass
die Regelung vom letzten Mai - Beratungsprotokoll hin, Sachkunde
her, Registrierung rauf, Praxis in der Vermittlung runter -
erst mit beträchtlichem Nachlauf die gewünschte Wirkung entfalten wird. Alle in der Branche wissen, dass nur ein Bruchteil derjenigen,
die falsch beraten wurden, jemals sich zu Wort meldet.
Die Einschätzung, dass bei fehlendem mündlichem Hinweis auf Ausschlüsse - in welcher Sparte auch immer - bereits ein Verstoß gegen das VVG vorliegt, teile ich nicht. Mündlich wohlgemerkt.
Durch die Neuregelung im VVG per 08 wird insoweit einiges verbessert
und formal sicherer gemacht. Aber ob der Kunde bei Antragstellung
das Bedingungswerk in Händen hält oder später, ist allenfalls ein
juristisches Placebo. Der Kunde liest das nicht. Er versteht es
sowieso nicht und es kümmert ihn nicht die Bohne. Insoweit sehe
ich keine Änderung zur Zeit von vor 08.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!
Hallo,

danke für die Antwortwn.

Gruß,

Holger

Hallo Masch,

Zusatzprodukt angeboten und verkauft werden, ist doch nichts
neues oder außergewöhnliches. Gerade die
Autohersteller/-händler werden sich diese Butter nicht vom

Das ist schon klar. Aber dass jetzt auch schon die Haushaltselektronikverkäufer in den Versicherungsverkauf gescheucht werden, halte ich für bemerkenswert. Mal sehen wo das endet.

„produktakzessorischen“ Vermittler, wodurch genau diese
Tätigkeit beschrieben wird.

Da bin ich einmal gespannt, was man sich als produktakzessorisch für einen Fernseher vorstellt.

Grüße, N.

Da bin ich einmal gespannt, was man sich als
produktakzessorisch für einen Fernseher vorstellt.

Moin moin,

ja, da bin ich auch gespannt… und vielleicht wird ja die gute alte Kegel-Haftpflicht wieder belebt ?! :smile:

Grüße, M