Pflicht zur Dämmung nach ENEV 2014

Hallo an alle Bauexperten.
Ich bewohne ein EFH bei dem alle Räume der 1. Etage Dachschrägen haben und z.T. Gauben. Darüber ist ein begehbarer Dachboden. Das Dach ist auf einer Hausseite bis auf einen Anbau im EG durchgehend. Es ist zwar eine Dämmung unter den Dielen des Dachbodens vorhanden, aber ich bezweifele, daß sie den geforderten Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt. Über die Dämmung der Dachschrägen und der Decke über dem Anbau im EG kann ich nichts sagen.
Wenn nach ENEV 2014 neu gedämmt werden muss, was ist dann wie zu dämmen? Aus den Regelungen werde ich nicht schlau. Zumal die Geschossdecke des Anbau im EG an die überdachte Außenwand des Hauses grenzt. Sind die Dachschrägen und die obersten Geschoßdecken getrennt zu betrachten oder nicht. Wenn das Dach gedämmt werden muss, muss das Dachfenster dann auch erneuert werden?

Danke
B

Hallo!

Du darfst davon ausgehen, dass auch die Dachschrägen, Gaubenwände und -dächer genauso gut (Stand der damaligen Technik) gedämmt sind wie die Decke zum Dachboden.
Man müsste es direkt fühlen wenn es völlig ungedämmt wäre ! Außerdem kann man an bestimmten Stellen nachschauen, etwa vom Dachboden aus oder man öffnet eine kleine Stelle und schaut mit Endoskop hinein.

Das reicht. Es ist nichts nachzurüsten. Nicht aus Gründen der EnEV !

Die einzige echte Nachrüstpflicht im EFH wäre beim Fehlen jeglicher (und sei sie noch so dünn) Dämmung der obersten Geschoßdecke/Dachfläche.

Weiter wäre „nur“ bei den freien liegenden Heizungsrohren eine Dämmung gegen Wärmeverlust anzubringen, wenn die nicht in beheizten Räumen liegen (üblich also nur im Kellerbereich).

Sollte man großflächig umbauen, etwa ganzes Dach neu decken oder sonst umbauen, dann gelten die neuen Anforderungen.
Was auch sinnvoll ist, denn wenn man umbaut, dann hat es bauliche und finanzielle Vorteile, die neuen Dämmwerte einzuhalten.
Dass man z.B. beim erforderlichen Fenstertausch die neuen Werte einhalten muss ist klar. Das ist auch sinnvoll und verursacht keine nennenswerten Mehrkosten.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.
Völlig ungedämmt ist das Dach und die oberste Geschoßdecke nicht, aber die Dämmung weist Fehlstellen auf und liegt teilweise nicht an den Sparren an.
Wie bekomme ich raus, ob der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt ist? Sollte dies nicht der Fall sein, muss gedämmt werden.

B