angenommen eine Person hat keinerlei Einkünfte aus selbständiger / nicht-selbständiger Tätigkeit. Zwar sind Zinseinkünfte zu erwarten, es liegt jedoch eine NV-Erklärung vor.
Ist diese Person verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
angenommen eine Person hat keinerlei Einkünfte aus
selbständiger / nicht-selbständiger Tätigkeit. Zwar sind
Zinseinkünfte zu erwarten, es liegt jedoch eine NV-Erklärung
vor.
Ist diese Person verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung
abzugeben?
nein, denn dann macht ja die NV-Bescheinigung keinen sinn.
sollten allerdings wider erwarten einkünfte vorliegen, die zu einer steuerbelastung führen, dann ist man von sich aus verpflichtet einen steuererklärung einzureichen.